Klassische Homöopathie

„Drogen“ in der Homöopathie

Zwischen Materia medica und Betäubungsmittelgesetz – Teil 1

Susann Buchheim-Schmidt

Manche Ausgangsstoffe homöopathischer Arzneien fallen unter das ­Betäubungsmittelgesetz. Der folgende Artikel setzt sich mit den gesetzlichen Einschränkungen durch das Betäubungsmittelrecht, den Einschränkungen durch das Grundstoffüberwachungsgesetz und die Arznei­mittelverschreibungsverordnung in Bezug auf homöopathische Arzneien ausein­ander. Nachdem in Teil 1 (Naturheilpraxis 2/2016) die Wirkungen der Drogen, die gesetzlichen Grundlagen und als erste Drogengruppen die Agonisten an Opioid- und Cannabinoidrezeptoren besprochen wurden, folgt nun die Betrachtung weiterer Drogen.


Teil 1

Teil 2



„Psychedelika“: LSD und LSD-ähnlich wirkende Drogen


LSD ist die Abkürzung für Lysergsäurediethylamid, eine insbesondere in den 1970ern sehr populäre halluzinogen wirkende Droge. Die Wirkung geht mit einer Veränderung der Wahrnehmung einher und kann mit einer Spaltung des Bewusstseins verknüpft sein (11: Bd. 10, S. 55). Dieser Zustand ähnelt dem des Krankheitsbildes der Schizophrenie, mit LSD kann eine sogenannte „Modellpsychose“ ausgelöst werden (14:191).

Die Wirkung ist durch Interaktion mit Serotonin- und Dopaminrezeptoren zu erklären. Ein Ungleichgewicht der Neurotransmitter Serotonin oder Dopamin dient als Erklärungsmodell vieler psychischer Erkrankungen; zu nennen ist z.B. die „Dopaminhypothese der Schizophrenie“ (15).
Zurück zur Substanz Lysergsäurediethylamid: Diese kann synthetisch aus Lysergsäure hergestellt werden. Lysergsäure und Lysergsäureabkömmlinge gehören zu den Mutterkornalkaloiden. Als Mutterkorn (Secale cornutum) bezeichnet man die Dauerform eines verschiedene Getreidesorten befallenden Pilzes (Claviceps purpurea) (Abb. 6). Mit Mutterkorn verunreinigtes Mehl kann zum Vergiftungsbild des Ergotismus führen, welches mit Durchblutungsstörungen der Extremitäten (Parästhesien bis hin zum Gangrän), Abortneigung und psychischen Symptomen einhergeht (vgl. 16).
Secale cornutum wird ebenfalls in der Homöopathie eingesetzt, fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und ist ab D4 lediglich apothekenpflichtig.

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Fazit

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Literatur
Das umfangreiche Literaturverzeichnis zum gesamten Beitrag finden Sie auf
webarchiv.naturheilpraxis.de unter Webcode 160206.

Anschrift der Verfasserin
Susann Buchheim-Schmidt
Apothekerin, Heilpraktikerin
Praxis für Klassische Homöopathie
c/o Die Oase – Hebammenpraxis
Boppstraße 46
55118 Mainz
Tel. (06131) 6692973
E-Mail: susannbuchheim@web.de

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Naturheilpraxis 3/2016