Zwischen Materia medica und Betäubungsmittelgesetz Teil 1
Susann Buchheim-Schmidt
Manche pflanzlichen, aber auch tierischen Rohsubstanzen homöopathischer Arzneien fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Nun könnte man meinen, dass diese Einschränkung aufgrund des Verdünnungsgrades der Ausgangsstoffe – der oft auch als Argument gegen die Wirksamkeit potenzierter Arzneimittel angeführt wird – zumindest bei höheren Potenzen nicht mehr gilt. Weit gefehlt! Mit den gesetzlichen Einschränkungen durch das Betäubungsmittelrecht, den davon ausgenommenen Zubereitungen, den Einschränkungen durch das Grundstoffüberwachungsgesetz und die Arzneimittelverschreibungsverordnung in Bezug auf homöopathische Arzneien soll sich der folgende Artikel auseinandersetzen. – Nach einem Vortrag beim 21. Therapeutentreffen der DGKH 2015 in Moos.
Teil 1
Teil 2
Was meinen Sie, liebe Leserin, lieber Leser?
Zum Einstieg einige Fragen, über die wir in der täglichen Praxis als Therapeuten stolpern könn(t)en und die im folgenden Text beantwortet werden sollen:
1. Ist Methylphenidat (Ritalin®) C30 ein Betäubungsmittel?
2. Fallen Opium D4 Globuli unter das Betäubungsmittelgesetz?
3. Ist die Verordnung von Cannabis sativa in Q6 durch einen Heilpraktiker legal?
4. Dürfen wir Psilocybe C30 importieren, z.B. aus Österreich?
5. Ist Anhalonium D12 ein Betäubungsmittel?
6. Ist die Anwendung von Coca C30 bei Höhenkrankheit legal?
7. Dürfen Heilpraktiker Ephedra D1 als Globuli verordnen?
8. Darf man Opium C1000 importieren?
Sind Sie unsicher oder neugierig geworden? Dann lesen Sie bitte weiter!
Zunächst einmal soll hier dargestellt werden, welche (illegalen) Drogen es gibt, wie diese wirken und welche davon in der Homöopathie genutzt werden.
Für den Begriff „Droge“ gibt es verschiedene Definitionen. Zum einen umschreibt das englische Wort „drug“ Arzneistoffe ganz allgemein. Auch gibt es in der Phytotherapie den Begriff „Teedroge“, damit können im einfachsten Falle z.B. Pfefferminzblätter gemeint sein.
Mit psychotropen Drogen oder auch „Rauschdrogen“ sind solche Wirkstoffe oder deren Produzenten gemeint, die unser Bewusstsein verändern. Aber längst nicht alle davon fallen unter das Betäubungsmittelgesetz.
Ganz allgemein kann man feststellen, dass alle psychoaktiven Substanzen mit körpereigenen Rezeptoren interagieren bzw. körpereigene Neurotransmitter imitieren. Mit Kenntnis dieser Wirkmechanismen kann man das Wirkspektrum der Drogen recht genau charakterisieren.
Einteilen lassen sich psychotrope Substanzen in drei grundlegende Wirkrichtungen: (1)
Im Folgenden sollen die gesetzlichen Einschränkungen beschrieben werden, die
Literatur
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Anschrift der Verfasserin
Susann Buchheim-Schmidt
Apothekerin, Heilpraktikerin
Praxis für Klassische Homöopathie
c/o Die Oase – Hebammenpraxis
Boppstraße 46
55118 Mainz
Tel. (06131) 6692973
E-Mail: susannbuchheim@web.de
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Naturheilpraxis 2/2016