LESERBRIEF

Betr.: Beitrag „Ob Husten, Schnupfen, Vogelgrippe – Selen

von G. Baier-Jagodzinski

Naturheilpraxis 6/2006, S. 795-800

Mit großem Interesse habe ich den o.a. Beitrag in Ihrer Zeitschrift gelesen, und ich möchte vorab betonen, dass ich der Schlußfolgerung der Autorin absolut zustimme. Nicht nur, aber gerade auch bei Infektionskrankheiten ist eine Therapie mit Selen unverzichtbar, um das Immunsystem zu aktivieren. Einige Aussagen möchte ich allerdings richtigstellen, um Unklarheiten zu vermeiden.

1.
Zur Verschreibungspflichtigkeit von Natriumselenit bzw. Selenomethionin: Hier muß man deutlich trennen. Die Verschreibungspflichtigkeit von Arzneimitteln ist im Arzneimittelgesetz geregelt, und hier gilt nach wie vor, dass alle Selenverbindungen mit Tagesdosen von mehr als 50 Mikrogramm Selen verschreibungspflichtig sind (Verordnung über die Verschreibungspflichtigkeit von Arzneimitteln vom 21. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3632). Dies gilt unabhängig von der Art der Verbindung, de facto sind aber derzeit nur Arzneimittel mit anorganischem Natriumselenit auf dem Markt.

Anders ist es bei Nahrungsergänzungsmitteln, deren gesetzliche Rahmenbedingungen in der Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung (NemV) geregelt sind. Hier gibt es diese Grenze von 50 Mikrogramm nicht, und so kamen in letzter Zeit einige Nahrungsergänzungsmittel mit Tagesdosen von 100 Mikrogramm auf den Markt. Inwiefern dies Sinn macht, mag jeder selbst beurteilen, an der Verschreibungspflichtigkeit selbst hat sich jedoch nichts geändert.

2.
Die Ausführungen zur Frage, ob nun Natriumselenit oder Selenomethionin geeigneter sei, möchte ich etwas ausführlicher kommentieren. Zur Veranschaulichung habe ich eine Grafik (siehe Naturheilpraxis 09/2006) zum zellulären Selenstoffwechsl beigefügt.

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Dr. Günther Stoll
Biosyn Arzneimittel



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Naturheilpraxis 09/2006