FACHFORUM

Die Konstitutionslehre der Iris­diagnose auf dem „Prüfstand“

Ein Beitrag von Christian Heimüller

„Was kann man denn im Auge alles sehen?“ Sicherlich kennen Sie als Augendiagnostiker diese Frage. „Viel zu viel!“, wäre eine angemessene Antwort, denn in der Iris spiegelt sich ein Sammelsurium von Einflüssen wieder – förmlich eine Art Schauhaus der Gebrechen und Beschwerden aller Vorfahren vom Ausmaß wahrhaft biblischer Dimensionen – sozusagen bis hinein „ins siebte Glied“.


Bei all dieser Fülle gebietet sich das Maß- und Ordnunghalten, um in der kaleidoskopartigen Vielfalt der Iris Formen und Muster zu erkennen und anhand dieser wieder Richtungen und Wege der Therapie zu bestimmen. Das Ordnung schaffende Werkzeug ist dabei die Lehre von den Konstitutionen, Dispositionen und Diathesen.

Die Stärke der Augendiagnose liegt in der Konstitutionsdiagnose (hier verstanden als Summe von Konstitution, Diathese und Disposition), und an dieser tragenden Hauptsäule des Gesamtgebäudes Irisdiagnose dürfen noch weniger als in anderen Bereichen Schwächen oder Inkohärenzen auftreten, z.B. durch Ungenauigkeit und Schludrigkeit bei den axiomatischen Grundannahmen, Begriffen und Interpretationen. Hier lohnt sich ausnahmsweise pedantische Kleinlichkeit, denn: Benennen wir das uns hier Entgegentretende nicht zutreffend, so begegnen wir zehnmal wahrscheinlicher eher unserer eigenen Unzulänglichkeit als der uns aktuell herausfordernden Lebenswirklichkeit des Patienten. In diesem Sinne erlaube ich mir, mithilfe von Fragen auf die unsicheren Bereiche der augendiagnostischen Konstitutionslehre hinzuweisen, und hoffe, damit die Aufmerksamkeit auf klärungsbedürftige „Verwerfungen“ im Gefüge der tradierten Überlieferungsform zu lenken.

Dieser Artikel ist die schriftliche Form eines Vortrages, gehalten auf der 32. Münchner Fachtagung für Augendiagnose vom Juni 2016. Von den zehn Fragen des Vortrages werden hier die ersten vier wiedergegeben. Die restlichen Fragen werden in einem weiteren Beitrag in einer kommenden Ausgabe der „Naturheilpraxis“ behandelt.

Erste Frage: Funktioniert das „Rezept aus dem Auge“ anhand der Iris-Konstitution?

Seit jeher verwenden die Augendiagnostiker die Irisfarbe zur Bestimmung der Konstitution:

Allen drei Varianten der Iriskonstitution werden bestimmte, wahrscheinlich genetisch determinierte Krankheits-Dispositionen zugesprochen, so z.B. der blauen Iris eine lymphatische Schwäche mit daraus resultierender Neigung zu lymphatisch dominierten Erkrankungen, adenoiden Wucherungen, Katarrh-Neigung der Schleimhäute und rheumatoiden Krankheitsformen als eine Art „Katarrh“ der serösen Häute und der Faszien nach innen. Von verschiedenen Schulen und pharmazeutischen Firmen werden bestimmte Arzneimittel oder Arzneimittelmischungen angeboten, die den dispositionellen Erkrankungsdruck der jeweiligen Konstitution mindern sollen nach dem Motto „Das Rezept aus dem Auge“ und „Konstitutionstherapie ist die halbe Miete der Therapie!“.

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Zweite Frage: Ist das System der Iris-Konstitutionen ein absolutes oder relatives Zuordnungs-System?

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Dritte Frage: Bedingt die lymphatische Konstitution eine „erhöhte Fieberaktivität“ und die hämatogene Konstitution eine „Entartungstendenz“?

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Vierte Frage: Ist die Übersäuerungsdiathese in der lymphatischen Iris eine Übersäuerungsdiathese?

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Zusammenfassung

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Verfasser
Christian Heimüller, Heilpraktiker
Grünwalder Straße 225 b
81545 München

 

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Naturheilpraxis 01/2017