FACHFORUM

Die anaphylaktische Reaktion in der Naturheilpraxis

Ein Beitrag von Elisa Gebhardt

Eine anaphylaktische Reaktion kann sich zum lebensbedrohlichen allergischen Schock entwickeln. Auch in der Naturheilpraxis kann dies, wenn auch äußerst selten, vorkommen. Deshalb sollten sich Heilpraktiker notfallmedizinisch weiterbilden, um auf allergische Reaktionen adäquat reagieren zu können.

Prinzipiell kann jede Substanz eine allergische Reaktion auslösen, im Besonderen aber Bienen- und Wespenstiche (tierische Proteine), Pollenextrakte, Arzneimittel und verschiedene Nahrungsmittel. Auch in Heilpraktiker-Praxen werden Stoffe und Arzneien eingesetzt, die potenziell allergieauslösend wirken, z.B. Phytopharmaka (v.a. Korbblütler), Latex (in Handschuhen) oder Lokalanästhetika (Procain und Lidocain bis zu 2 %). Deshalb sollte jeder Patient in einer ausführlichen Anamnese nach bekannten Allergien befragt werden. Und der Heilpraktiker muss auch auf Wechselwirkungen seiner Arzneien mit anderen Medikamenten achten. Auch die sorgfältige Beachtung der Packungsbeilage von verwendeten Medikamenten ist vonnöten.

Alle praktizierenden Heilpraktiker, besonders die, die mit Neuraltherapie arbeiten, sollten sich mit der Akuttherapie für den Fall einer anaphylaktischen Reaktion vertraut machen. Außerdem empfiehlt es sich, das für Heilpraktiker freigegebene Notfallpaket (s.u.) aus der Apotheke in der Praxis vorrätig zu halten.

Neuraltherapie

Die Neuraltherapie ist der diagnostische und therapeutische Einsatz von Lokalanästhetika. Sie hat eine gut hundertjährige Entwicklungsgeschichte.

Ärzte

Heute dürfen nur Ärzte die Neuraltherapie vollumfänglich anwenden. Das bedeutet, dass sie alle Injektionsarten mit Lokalanästhetika (i.c., s.c., i.m., an Nerven, Gelenke, Ganglien und Organe) sowie eine intravasale Therapie durchführen dürfen. Auch ist ihnen die Verwendung von verschreibungspflichtigen Lokalanästhetika in höheren Dosierungen vorbehalten.

Heilpraktiker

Heilpraktikern ist seit dem 1. April 2006 nur noch die Anwendung von nicht verschreibungspflichtigem Procain oder Lidocain (ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile) in Konzentrationen bis zu 2 % gestattet, außerdem dürfen sie nur intrakutan (i.c.) in die gesunde Haut injizieren, die sog. Quaddeltherapie. (1) Die subkutane (s.c.), intramuskuläre (i.m.), intravasale (i.v.) Injektion (und andere Injektionsarten) von Lokalanästhetika ist Heilpraktikern also nicht erlaubt. Dies verringert die Gefahr von toxischen Reaktionen (siehe Tab. 2). Durch eine I.c.-Injektion kann auch nicht versehentlich ein hirnführendes Gefäß oder der Liquorraum erreicht werden oder innere Organe durch die Kanüle verletzt werden. So beschränken sich die möglichen Komplikationen durch eine fachgerechte Neuraltherapie in der Heilpraktiker-Praxis im Wesentlichen auf die allergische oder vegetative Reaktion. Kreislaufstörungen können häufig vorkommen, echte allergische Reaktionen hingegen äußerst selten.

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Abgrenzung der Reaktionen

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Anaphylaktische Reaktion, anaphylaktischer Schock

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Verfasserin
Elisa Gebhardt, Heilpraktikerin, Physiotherapeutin
Redaktionsleiterin Naturheilpraxis
E-Mail: gebhardt@pflaum.de

 

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Naturheilpraxis 11/2016