Spektrum Naturheilkunde

„Dem höhern Zwecke unsers ­Daseyns“ (1: 69)

§ 9 (6. Org.): Eine exegetische Reflexion und ihre Implikationen

Ein Beitrag von Henning Marx

Mitte des letzten Jahrzehnts wurde in einem homöopathischen Arbeitskreis in Heidelberg die Frage aufgeworfen, ob eine homöopathische Behandlung die spirituellen Bemühungen1 eines Menschen untergraben könne. Ausgangspunkt der Diskussion war die im kentschen Repertorium aufgeführte Rubrik der „Selbstbetrachtung“. Die Stellungnahmen blieben unscharf. Die Existenz der Rubrik scheint darauf hinzudeuten, dass spirituelle Bemühungen1 durch ein Simile aufgehoben werden könnten. Dagegen erhob sich ein eher diffuses Gefühl des Widerstrebens.


Hahnemann hat im § 9 der 6. Auflage seines Organons (1) Begriffe verwendet und Kausalitäten formuliert, die Menschen bereits seit der Antike beschäftigen – und die bis heute keiner allgemein akzeptierten Lösung zugeführt werden konnten. Eine genauere Betrachtung des Paragrafen sollte auch zu einer fundierten Antwort auf die oben formulierte Frage führen.

Einleitung

Hahnemann formuliert im § 9 (6. Organon): „Im gesunden Zustande des Menschen waltet die geistartige [...] Lebenskraft [...] unumschränkt und hält alle seine Theile in [...] harmonischem Lebensgange in Gefühlen und Thätigkeiten, so daß unser [...] vernünftiger Geist sich dieses lebendigen [...] Werkzeugs frei zu dem höhern Zwecke unsers Daseyns bedienen kann“ (1: 69). Die hier verwendeten Begriffe und Kausalitäten werden in der heutigen Zeit überwiegend als überholt betrachtet. Auch ist die Beachtung dieser Aussage nicht notwendig, um klassische Homöopathie kunstgerecht anzuwenden. Daher könnte der Inhalt mit der Begründung übergangen werden, es handele sich hierbei – anders als bei Hahnemanns Entdeckungen und Anweisungen bezüglich der homöopathischen Therapie – lediglich um aus seiner Zeit erklärbare philosophische Fragestellungen (2: 1584f). Auf den ersten Blick scheint das zutreffend. Im Folgenden soll es darum gehen, ob sich daraus wider Erwarten ein Hinweis zur Lösung der Ausgangsfrage und für die Ausübung des homöopathischen Heilverfahrens ableiten lässt.

Hahnemanns Sichtweise

Hahnemann zufolge belebt die Lebenskraft tote Materie, die ansonsten zu keiner Empfindung oder Tätigkeit in der Lage wäre (1: 69, § 10). Der Organismus als materielles Werkzeug des Lebens und die Lebenskraft sind wechselseitig aufeinander angewiesen, sodass beide als eine Einheit betrachtet werden müssen, die lediglich zum leichteren Verständnis in zwei Begriffe getrennt wird (1: 73, §15). Da Hahnemann die Lebenskraft als verstandlos (1: 36), instinktartig fühlend und ordnend (1: 73) versteht, ist diese zwar geistartig, aber von dem in § 9 erwähnten „vernünftigen Geist“ zu unterscheiden. Zudem wird aus § 6 klar, dass Hahnemann die Lebenskraft nicht mit der Seele gleichsetzt, wenn die erkennbaren Veränderungen der Krankheit an Leib und Seele wahrgenommen werden, während die Krankheit schaffende Lebenskraft nie beobachtbar ist (1: 66f). Soll diese Sichtweise konsistent sein, kann die Formulierung in § 226, Gemütskrankheiten würden von der Seele angesponnen und unterhalten (1: 189), nur so verstanden werden, dass für Hahnemann das Gefühlsleben zumindest Teil der Seele ist. Aus der inneren Logik von § 222 folgt, dass Hahnemann die Begriffe Geist und Seele keinesfalls widerspruchsfrei verwendet. Während er im Haupttext von der Wiederkehr der vorigen Geistes- und Gemütskrankheit spricht, nimmt er am Ende der Erläuterung auf die Geistes- und Körpergesundheit Bezug (1: 187).

...

Entwicklung der Diskussion bis zur Moderne

...

Wissenschaftskritik

...

Biophotonen

...

Nahtodforschung

...

Yoga-Lehre

...

Implikationen

...

Fazit

...

 

Verfasser
Henning Marx, Heilpraktiker
Schloßstraße 20/I
76593 Gernsbach

 

weiter ... (für Abonnenten der Naturheilpraxis)

 


Zum Inhaltsverzeichnis

Naturheilpraxis 9/2016