FACHFORUM

Tonsillopharyngitis

Diagnose- und Behandlungsstrategie

Roger Rissel

Kommen Kinder und Jugendliche oder auch erwachsene Patienten mit akuten Halsschmerzen in die Praxis, so stellt sich zuerst die Frage, ob eine Behandlung durch den Heilpraktiker erlaubt ist. Wie soll abgeschätzt werden, ob eine Infektion vorliegt, die behandelt werden dürfte, oder beispielsweise eine Infektion mit Streptokokken, die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nur durch den Arzt therapiert werden darf? Aktuelle medizinische Erkenntnisse weisen dazu einen Weg.


IfSG

Im § 24 des IfSG (1) wird der Arztvorbehalt in Bezug auf die Behandlung und die Labor-Diagnostik geregelt. Die unter § 6 „Meldepflichtige Krankheiten“ und § 7 „Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern“ aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger fallen unter den Arztvorbehalt. Zudem kommen noch die unter dem Abschnitt „Zusätzliche Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen“ im § 34 genannten Krankheiten hinzu. Hierist auch unter 16. „Scharlach oder sonstigen Streptococcus-pyogenes-Infektionen“ angeführt. Weiter stehen noch sexuell übertragbare Krankheiten unter dem Arztvorbehalt. Dieser gilt auch entsprechend in Bezug auf die in § 15 Absatz 1 formulierte Ermächtigung des Bundesministeriums, die Meldepflicht an die epidemische Lage anzupassen.



Bedeutung für die Praxis

...

Diagnostisches Vorgehen bei Erkrankungsverdacht

...

Fallbeispiele

...

Schlussbemerkung

...



Anschrift des Verfassers
Roger Rissel
Heilpraktiker
Martin-Wohmann-Straße 17
65719 Hofheim
E-Mail: roger.rissel@t-online.de



weiter ... (für Abonnenten der Naturheilpraxis)


Zum Inhaltsverzeichnis

Naturheilpraxis 4/2016