Regelmäßig informieren Heilpraktikerverbände über Abmahnungen und einschlägige Gerichtsurteile. Zudem weisen sie ihre Mitglieder darauf hin, was aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, damit es erst gar nicht zur Abmahnung kommt. Doch was passiert eigentlich genau, wenn man abgemahnt wird? Hier berichtet der Heilpraktiker Nikolas Reichert über seine leidvollen Erfahrungen mit Abmahnwesen und Rechtsprechung und lädt Interessierte ein, seine persönlichen Erlebnisse, Eindrücke und rechtlichen Einschätzungen zu diesem komplexen Thema aus Sicht eines betroffenen juristischen Laien kennenzulernen.
Nach 25 Jahren Praxistätigkeit hat es mich erwischt: Ein Wettbewerbsverband ich nenne ihn „Abmahnverein“, weil er jährlich circa 2000 Abmahnungen schreibt hat mich wegen unlauterer Werbung abgemahnt und auf Unterlassung verklagt. Die juristische Auseinandersetzung wurde für mich zu einer ungeahnten Lehrstunde, die mich mehr als einmal an Recht und Gesetz zweifeln ließ.
Das Strenge-Prinzip
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Die Abmahnung
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Die Anwälte
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Die Klage
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Rechtslage und Wettbewerbsverein
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Das Gerichtsverfahren
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Das Urteil
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Die Kosten
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Persönliches Fazit
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Literatur
(1) Liebau, K.F.: “Evidence” ? based medicine. Naturheilpraxis 1/2015, S. 77f.
(2) Hassenpflug, H.; Hauptmann, P.-H.; Melchior, R.: ZPO leicht gemacht. Die Zivilprozessordnung: übersichtlich kurz einprägsam. 2. Aufl. 2013, Kleist
(3) Wünsche, K.: Wettbewerbsrecht UWG. 3. Aufl. 2015, Niederle
Verfasser
Nikolas Reichert
Heilpraktiker
Roonstraße 11
24105 Kiel
E-Mail: Nikolas.Reichert@gmx.de
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Naturheilpraxis 9/2015