Klassische Homöopathie

Dokumentation in der Praxis

Dokumentationsbogen zur Therapie mit Homöopathie

Roger Rissel

Durch das Patientenrechtegesetz wird deutlich, wie wichtig eine umfassende Aufklärung der Patienten und eine sorgfältige Dokumentation aller für die Behandlung wesentlicher Fakten ist. Ein Dokumentationsbogen erleichtert die Arbeit in der Praxis und hilft dabei, alle wesentlichen Punkte der Behandlung in übersichtlicher Form festzuhalten. Der hier vorgestellte Dokumentationsbogen ist für die Therapie mit Homöopathie konzipiert. Er kann auch Anregung sein für andere Therapieformen, sofern noch nichts Vergleichbares erarbeitet wurde.
Der Artikel basiert auf einem Vortrag, den der Autor beim 20. Therapeutentreffen der DGKH in Moos 2014 gehalten hat.


Schlüsselwörter
Dokumentationsstandard, Dokumentationsbogen, Patientenrechtegesetz

Einleitung

Jeder Therapeut muss eine Patientenakte führen. Was im Einzelnen darin enthalten ist, wird von Behandler zu Behandler unterschiedlich sein. Dies liegt zum einen daran, dass für die verschiedenen Therapieformen unterschiedliche Aspekte bedeutsam sind. So kann ein aktuelles Röntgenbild der Halswirbelsäule für einen Chiropraktiker wesentlich sein, während für einen Homöopathen eine differenzierte Anamnese mit Sozial- und Familienanamnese eine wesentliche Basis für die Therapie bildet. Zum anderen zeigen auch die Karteikarten verschiedener Therapeuten einer Therapieform große Unterschiede, je nachdem, was der einzelne für wichtig erachtet. Es stellt sich deshalb die Frage: Was ist grundsätzlich wichtig und notwendig bei der Dokumentation einer Behandlung – unabhängig von der Therapieform und dem Fokus des einzelnen Therapeuten?

Angeregt durch die Aussagen von Gesundheitspolitikern, wurde im Rahmen der Qualitätskonferenzen des Bundes Klassischer Homöopathen Deutschlands (BKHD e.V.) die Frage aufgegriffen, was alles in die Dokumentation einer homöopathischen Therapie gehört. Im Jahr 2010 haben sich Vertreter der Mitgliedsvereine des BKHD getroffen und ihre Vorstellungen in dem von der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Homöopathie (WissHom) initiierten Projekt Falldokumentation beigetragen. Das Ergebnis ist ein sogenannter Dokumentationsstandard, der im Internet als PDF zum Herunterladen zur Verfügung steht [1].

In einer Arbeitsgruppe der Qualitätskonferenz des BKHD1 wurde in den Jahren 2013/14 vor dem Hintergrund dieses Dokumentationsstandards und dem Patientenrechtegesetz ein Dokumentationsbogen erstellt. Es wurde dabei geprüft, ob die Anforderungen des Patientenrechtegesetzes bereits berücksichtigt sind, und die Dokumentationsstandards wurden in eine praxisgerechte Form übertragen.

Vorteile des Dokumentationsbogens

Der Dokumentationsbogen ist eine Ergänzung der Patientenakte. In ihm sind alle wichtigen und rechtlich relevanten Daten der Behandlung in übersichtlicher Form zusammenfasst. Er belegt, dass bei der Behandlung eines Patienten die notwendigen erforderlichen Daten erhoben und formellen Aspekten Rechnung getragen wurde. Er hat darüber hinaus die Funktion, Kollegen an diese notwendigen Punkte zu erinnern, und hilft so, den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Eine solche zusammenfassende Dokumentation ermöglicht dem Behandler außerdem eine schnelle Übersicht über wesentliche Aspekte bei der Behandlung, was im Praxisalltag sehr hilfreich sein kann. So zu arbeiten und zu dokumentieren ist auch die Grundlage für eine Publikation eines Behandlungsfalles.

Aufgrund von §§ 630f und 630h (siehe dazu auch [2, 3]) ist die sorgfältige Dokumentation auch in haftungsrechtlicher Hinsicht relevant. Man könnte sagen, dass so zu arbeiten, neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, wie eine Versicherung im Streitfall ist.
Diese Vorteile überwiegen deutlich den Nachteil, dass mit einer solchen umfassenden Dokumentation ein Verändern der bisherigen Arbeitsweise verbunden ist und natürlich ein erhöhter Zeitaufwand für diese teilweise bürokratischen Arbeiten geleistet werden muss.
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Der Dokumentationsbogen im Detail

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Fazit

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Anmerkungen
1 Mitwirkende der QBKHD-Arbeitsgruppe waren Dagmar Schmidt, Gabi Mayer, Gisela Immich, Kunigunde Stolz und Roger Rissel.
2 Die Ergänzungen in eckigen Klammern beziehen sich auf die Ziffern des Dokumentationsstandards der WissHom bzw. ergeben sich aus dem Patientenrechtegesetz.

Literatur/Links
[1] Dokumentationsstandard zum Herunterladen als PDF unter www.wisshom.de/index.php?menuid=219
(letzter Aufruf der Seite am 16.5.2015).
[2] www.patienten-rechte-gesetz.de/bgb-sgbv/ (letzter Aufruf der Seite am 10.11.2014)
[3] Rissel, R.: Auswirkungen des Patientenrechtegesetzes auf die Praxis, Naturheilpraxis 10/2013: 54-57
[4] Dokumentationsbogen der Qualitätskonferenz des BKHD e.V. zum kostenlosen Herunterladen als PDF unter http://tinyurl.com/nn78f4u.
Den Bogen finden Sie zudem auf webarchiv.naturheilpraxis.de unter Webcode 150816.





Anschrift des Verfassers
Roger Rissel
Heilpraktiker
Martin-Wohmann-Straße 17
65719 Hofheim am Taunus
E-Mail: roger.rissel@t-online.de



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Naturheilpraxis 8/2015