Komplexmittel & Konstitution

Komplexhomöopathie - Eine Erfolgsstory mit Zukunft?

Karl F. Liebau

Die Frage, ob man in der Homöopathie jeweils nur ein Mittel verordnen darf – oder besser: sollte –, ist so alt wie die Homöopathie selbst. Und seitdem wird über diese Frage heftig gestritten. Die einen berufen sich auf die reine Lehre – und haben damit recht, und die anderen berufen sich auf den Erfolg in der Praxis – und haben damit ebenso recht, denn tatsächlich trifft zu, dass nichts so erfolgreich ist wie der Erfolg.


Im Jahr 1865 veröffentlichte Arthur Lutze den von Samuel Hahnemann bereits 1833 aufgestellten § 274b, in dem dieser das Verabreichen von Doppelmitteln in zusammengesetzten, komplizierten Krankheitsfällen als sinnvoll bezeichnete, wobei jedes der beiden passenden Mittel dem Krankheitsfall angemessen sein müsse, „jedoch jedes von einer anderen Seite“, eine gedankenlose Mischung allerdings der „allopathischen Vielmischerei“ gleichkommen würde.

Während diese Diskussion um die Doppelmittel sehr ideologisch geführt wurde, standen viele Homöopathen in ihrer praktischen Arbeit auch noch unter dem Einfluss des humoralpathologischen Denkens und verschrieben ihre homöopathischen Mittel sozusagen empirisch und aus der individuellen Beurteilung ihrer täglichen Praxis heraus.

So entdeckte der Heiler Gaudenzio Soleri ganz durch Zufall die Wirkung homöopathischer Gemische. Er hatte nämlich einem Kranken mehrere Verreibungen mitgegeben, die er nach einem festen Schema über längere Zeit nacheinander einnehmen sollte, was dieser aber nicht tat, sondern alles zusammen „einwarf“. Schon nach wenigen Tagen meldete sich der Patient als geheilt zurück und stattete seinen Dank ab. Soleri arbeitete ab sofort nur noch mit Mischungen, erst individuell für jeden Patienten gemischt, aber daraus entstand dann ein System mit 26 unterschiedlichen Kombinationen.

Von Guiseppe Belotti wurde dieses System übernommen und weiterentwickelt. Belottis Komplexmittelsystem breitete sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts recht schnell aus. Auch der Schweizer Homöopath G. A. Clerc unterstützte dieses System und meinte, durch die gleichzeitige Gabe von verschiedenen Mitteln könnte viel Zeit und „unnötiges Herumtappen“ erspart werden.

Bei der Herstellung homöopathischer Komplexe hat auch die Kombinations- und Mischungsregel des Berner Pharmakologen Emil Bürgi eine wichtige – wenn auch eher theoretisch-erklärende Rolle – gespielt. Er postulierte: „Zwei oder mehrere Arzneimittel mit gleicher Funktionsänderung, aber verschiedenen Angriffspunkten potenzieren sich in ihrer Wirkung.“ Bürgi stellte diese Regel zwar weniger für homöopathische Einzelmittel auf, sie wird jedoch oft als theoretische Grundlage für die Wirksamkeit homöopathischer Kombinationen herangezogen.

Ein großer Teil der homöopathischen Komplexmittel, die sich heute auf dem Markt befinden und erfolgreich Anwendung finden, ist in irgendeiner Weise von dem berühmten Lehmpastor Emanuel Felke beeinflusst worden.

Allerdings waren und sind auch Mischungen aus Einzelmitteln, z.B. in der Spagyrik, bekannt, deren Ideen aus der Zeit vor Felke stammen oder sozusagen an dem Einflussbereich Felkes vorbei nach anderen Kriterien entwickelt wurden. Da sind die Komplexmittel, die auf hervorragende Vorgänger wie Graf Cesare Mattei mit seiner Elektrohomöopathie und Carl-Friedrich Zimpel zurückgehen. Der Name Zimpel steht noch heute im „Deutschen Homöopathischen Arzneibuch“, und die nach Zimpel hergestellten Mittel, die dieser durch die Central-Apotheke in Göppingen von Friedrich Mauch herstellen ließ, gibt es ebenfalls noch, nämlich von der aus der Central-Apotheke Mauch hervorgegangenen Staufen Pharma. In diesen Bereich gehören auch die spagyrisch-homöopathischen Komplexe, die Konrad Glückselig für das Phönix Laboratorium entwickelte und die humoralpathologische Aspekte tiefgreifend abdecken.

Auch die JSO-Komplex-Heilweise fußt auf den Forschungen von Paracelsus, Hahnemann und dem Heilsystem der Elektrohomöopathie Matteis.

Die Pentarkan-Reihe der DHU, die erst um 1950 entwickelt worden ist, geht ...

Arzneimittelrechtlicher Aspekt

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Zusammenfassung

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Ausblick

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Verfasser:
Karl F. Liebau
E-Mail: liebau@naturheilpraxis.de

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Naturheilpraxis 3/2015