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Osteopathie: Kosten reduzieren durch Qualitätssicherung

Rund 8,5 Millionen gesetzlich Versicherte erhalten ab 2015 deutlich geringere Zuschüsse zu den Kosten für Osteopathiebehandlungen: Die Techniker Krankenkasse (TK) reduziert die Erstattung von maximal 360 Euro auf höchstens 120 Euro im Jahr und setzt stattdessen auf ein neues Bonussystem. Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. sieht in diesem Schritt eine Reaktion auf die vermeintliche Kostenexplosion bei den Osteopathieausgaben der Kassen, bedauert die Entscheidung und appelliert an die übrigen Kassen, überlegt zu handeln.

Wer kritisiere, die Zahlungen für freiwillige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Osteopathiebehandlungen hätten sich erhöht, mache die Rechnung ohne die Kostenersparnisse durch Osteopathie für das Gesundheitssystem. Addiere man die Einsparungen durch Osteopathiebehandlungen – z.B. für nicht mehr nötige Operationen oder Arztbesuche – und die Einnahmen der Kassen durch Neukunden, käme man auf ein Nullsummenspiel oder hätte einen Netto-Einspareffekt. „Was wir vielmehr brauchen, ist eine Sicherung der Qualität der Osteopathiebehandlungen“, so die VOD-Vorsitzende Prof. Marina Fuhrmann M.Sc. (USA) DO. Sie kritisiert, dass die TK als Deutschlands größte Krankenkasse hier kein Exempel statuiere.

Bereits seit Inkrafttreten des Versorgungstrukturgesetzes 2012 bezuschusst die TK als Vorreiter Osteopathiebehandlungen in Form von Zusatzleistungen. Immer mehr Kassen folgten; mittlerweile erstatten mehr als 100 Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie. „Die Erstattungspraxis bedarf allerdings dringender Korrekturen, um eine hohe Patientensicherheit gewährleisten zu können und die für Osteopathen notwendige Rechtssicherheit zu schaffen“, so VOD-Rechtsexpertin Dr. Sylke Wagner-Burkard. Die gesetzlichen Krankenkassen sollten osteopathische Leistungen nur dann anteilig erstatten, wenn eine qualifizierte osteopathische Ausbildung vorliege und der Osteopath durch die Behandlung nicht mit dem Heilpraktikergesetz in Konflikt gerate.

Was viele nicht wissen: Die osteopathische Ausbildung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und die Anforderungen an eine Mitgliedschaft in den diversen Verbänden sehr unterschiedlich – von 300 bis 1350 Unterrichtseinheiten; für Kassen und Patienten kaum durchschaubar, für die Qualität der Behandlung entscheidend. Und: Der osteopathisch tätige Physiotherapeut kommt mit dem Heilpraktikergesetz in Konflikt, wenn er nicht den Heilpraktikerstatus hat.

Und genau hier sei anzusetzen: Würden die Anforderungen an die Teilnahme an der Erstattung im Sinne der Patientensicherheit und Rechtssicherheit erhöht, könnten hierdurch sinnvoll Kosten eingespart werden. „Bleibt nur die Hoffnung, dass die übrigen Kassen die Idee der TK nicht kopieren, sondern die Chance ergreifen, durch erhöhte Anforderungen an die osteopathische Ausbildung der Therapeuten einen echten Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitsmarkt zu leisten“, so Dr. Sylke Wagner-Burkard.

Hintergrund: Der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. zählt gegenwärtig mehr als 3500 Mitglieder und wurde als Fachverband für Osteopathie 1994 in Wiesbaden gegründet. Der VOD verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele: Er fordert den eigenständigen Beruf des Osteopathen auf qualitativ höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und neutral und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hochqualifizierte Osteopathen.

Weitere Informationen
Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Untere Albrechtstraße 15
65185 Wiesbaden
Tel. (0611) 5808975-0
E-Mail: info@osteopathie.de
www.osteopathie.de


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Naturheilpraxis 2/2015