FACHFORUM

Süß und giftig – Aspartam (E 951)

Klaus Binding

Der Gesundheits- und Fitnessboom hat es ans Licht gebracht: Zucker ist schlecht (was nicht ganz unrichtig ist). Er macht dick, raubt Vitamine und frisst Löcher in unsere Zähne. Die süße Alternative ist Aspartam, ursprünglicher Handelsname Nutrasweet, chemischer Name L-Aspartyl-L phenylalaninmethylester.


Wie steht es mit den Nebenwirkungen des modernen Süßmachers, der 200-mal intensiver als Zucker wirkt? Bei der Verstoffwechslung im menschlichen Organismus entstehen wieder Phenylalanin, Asparaginsäure und Methanol, die Grundsubstanzen des Aspartams. Alle drei Stoffe sind nicht harmlos. Phenylalanin, eine zyklische, essentielle Aminosäure dient im Gehirn als Botenstoff, kann aber bei Personen mit Phenylketonurie zu Hirnschäden und Schlaganfällen führen. Steht auf Lebensmittelverpackungen „enthält eine Phenylalaninquelle“ ist auf Aspartam als Zusatzstoff hingewiesen. Zusätzlich verursacht ein erhöhter Phenylalaningehalt im Blut einen verringerten Serotoninspiegel im Gehirn, der zu Depressionen führen kann. Bei Ungeborenen und Babies soll nach neuesten Erkenntnissen der US-amerikanischen Havard Medical School, Serotoninmangel verantwortlich für den „Plötzlichen Kindstod“, SIDS, sein. Asparaginsäure kann Nervenzellen schädigen, und Methanol akkumuliert sich über einen längeren Zeitraum im Körper und bewirkt ebenfalls Nervenschäden. Die ADI (Acceptable Daily In-take, tägliche akzeptable Dosis) von Methanol beträgt 7,8 mg/d. Ein Liter aspartamgesüßtes Getränk enthält ca. 56 mg Methanol! Symptome einer Methanolvergiftung sind: Kopfschmerzen, Ohrensausen, Übelkeit, Verdauungsbeschwerden, Müdigkeit, Schwindel, Gedächtnisaussetzer, Taubheitsgefühle in Armen und Beinen und Nervenentzündungen. Die bekannteren Symptome sind: verschwommenes Sehen, Einengung des Gesichtsfeldes, Zerstörung der Netzhaut und Blindheit. Die FDA listet selbst eine umfangreiche Reihe von Nebenwirkungen zu Aspartam auf, von allergischen Reaktionen, Angstzuständen, Gehirnkrebs, Migräne, Tinnitus usw., insgesamt 43 Krankheitszustände.

Das Geschäft mit kalorienarmen Lebensmitteln und Getränken ist zu einer finanzstarken Industrie geworden, die mit eindringlicher Werbung den Zucker zum Gesundheitsfeind Nummer Eins erklärt hat. Der Gesundheits- und Schlankheitswahn lebt vom Schlachtruf der Aspartam-Industrie.

Aspartam wurde 1964 erstmals synthetisiert. Frühe Studien, auch an Mäusen und Affen, zeigten die bedenklichen Wirkungen bereits. Die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA hat aus diesem berechtigten Grund den künstlichen Süßstoff nicht zugelassen – bis 1981. Die plötzliche Zulassung, gegen viele Widerstände, ging auf Arthur Hull Hayes zurück, den damals neu ernannten Chef der FDA, der seine Position maßgeblich Donald Rumsfeld verdankte, dem seinerzeit Vorstandsvorsitzenden der Firma G.D. Searle & Company (1985 von Monsanto übernommen), dem Hersteller von Aspartam. Nach der Markteinführung von Aspartam war der Süßstoff in ca. 100 Produkten enthalten. Seit 1992 ist der Patentschutz abgelaufen und Aspartam kann lizenzfrei hergestellt und vertrieben werden. In 9000 Produkten ist der Süßstoff mittlerweile zu finden. Die Zulassung in Deutschland wurde 1990 entsprechend der Zusatzstoffzulassungsverordnung beschlossen.

Künstliche Süßstoffe stehen dem Abnehmen eher im Wege. Durch das süße Signal im Mund wird Insulin ausgeschüttet und der Blutzuckerspiegel gesenkt. Da aber keine Kohlenhydrate nachfolgen, entsteht vermehrter Hunger. Frisches oder getrocknetes Obst, Ahornsirup oder Honig sind klügere Alternativen zum Zucker.

Die Meinungen, Studien und Beurteilungen zu Aspartam gehen häufig weit auseinander. In vielen kritischen Stellungnahmen wird immer wieder erwähnt, dass Aspartam bis Mitte der 70er Jahre auf der CIA-Liste als potentielles Mittel zur biochemischen Kriegführung aufgeführt war. Das Bundesinstitut für Risikobewertung konnte 2003 keine unerwünschten Nebenwirkungen wie Allergien, Kopfschmerzen, Epilepsie, Hirntumore und neuroendokrine Veränderungen durch die Hauptinhaltsstoffe des Aspartams bestätigen. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss jedoch durch Beschluss der Europä-ischen Kommission bis 2012 Aspartam neu überprüfen, da 2010 zwei Studien den Zusammenhang zwischen Aspartamkonsum und Frühgeburten und Krebserkrankungen aufzeigten. Auch der Toxikologe Fritz Schweinsberg vom Hygiene-Institut der Uni Tübingen bringt Aspartam in Verbindung mit krebsbegünstigender oder krebserzeugender Wirkung. Der EU-Grenzwert für Aspartam ist auf 40 mg pro Kilo Körpergewicht pro Tag festgelegt. Der Großteil der offiziellen Bewertungen durch die FDA, EFSA und das US National Cancer Institute gehen von guter Verträglichkeit des Süßstoffes aus, aber wie immer in gesundheitlich-wirtschaftschlich verknüpften Fragen ist die Schlüsselfrage „Cui bono“ zu berücksichtigen.

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Klaus Binding
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Naturheilpraxis 7/2012