FACHFORUM

Über den Honig: Aufklärung und Ernährungsberatung

Josef Karl

Vorbemerkung: Um den Heilwert des Honigs geht es hier nicht. Darüber ist vieles bekannt und auch berichtet. Die verschiedenen Qualitäten sollen vielmehr unterschieden werden. Und dass ich mich für einigermaßen kompetent dafür halte, könnte ich – etwas salopp – mit der Bemerkung begründen, dass ich sozusagen „im Bienenhaus aufgewachsen bin“. Mein Vater war Nebenerwerbsimker mit 30 Völkern, sein Bruder am Ammersee Imkermeister mit 300 Stöcken und Züchter der Rasse Sklenar. Es liegt bei uns sozusagen in der Familie.*


I

Drei Gruppen von Lebens-(Genuss-)mitteln bedürfen einer besonderen Aufmerksamkeit des Verbrauchers: Öl, Honig und Wein. Oft schon wurde geklagt, dass hier Manipulationen bis hin zum Schwindel Tür und Tor geöffnet sind. Beim Öl z.B. werden – wie bei den zwei anderen Produkten – zahlreiche, den Verbraucher irritierende Begriffe verwendet: Naturbelassen, kalt gepresst, 1. Pressung, nativ, extra vergine, usw., alles Begriffe, die vertrauensvoll klingen, sicher häufig auch korrekt sind – aber versehen mit zu vielen „Biosiegeln“, häufig divers auslegbar. Auch die Brüsseler EU-Verordnungen lassen immer noch viel zu viel Spielraum.

Wie lange lässt hier Klarheit schon auf sich warten! Ehe ich mich auf den Honig, der hier im Zentrum stehen soll, konzentriere, noch einige Bemerkungen zum Wein.

Um dieses Genussmittel ranken sich ebenso unzählige wunderbare Geschichten wie manche Gruselstories. Im Gedächtnis blieb die Glykol-Affäre in Österreich, Lasttanker voll Wein aus Italien, der nie eine Traube gesehen hat und mit Ochsenblut gefärbt war. Jedoch auch in Deutschland wurde und wird gepanscht. Oft sind die Angaben auf den Etiketten mangelhaft. (Durchgesetzt hat sich lediglich, dass Sulfite zugegeben werden).

Während die Arzneimittelgesetzgebung nach jahrzehntelangem Streit auch als unschädlich erwiesene Stoffe lückenlos anzugeben vorschreibt, ist es den Brüsseler Behörden kaum gelungen, im Lebensmittelrecht Klarheit zu schaffen.

So stellen sich dem Verbraucher beim Honig Fragen, was diese Bezeichnungen eigentlich bedeuten: Echter deutscher Bienenhonig, kalt geschleudert, nicht erhitzt, Imkerhonig, naturrein, unbehandelt, biologisch wertvoll usw.

Zwar gibt es die Kriterien in der Honig-Richtlinie der Bio-Verordnung der EU. Demnach dürfen Bienenkisten eines „Bio-Imkers“ nur aus natürlichen Materialien bestehen, muss das Winterfutter zu einhundert Prozent ökologisch sein und darf bei der Honig-Produktion keine Chemie eingesetzt werden. Was seine Nachbarn auf ihren Feldern spritzen, muss der Bio-Imker erfragen. (Da kann der Imker nur lachen – so weltfremd wie der letzte Satz ist, können nur Bürokraten denken!)

Und weiter: Er muss dafür sorgen, dass weder Bienen noch Honig Schaden nehmen. (Solche Phrasen sagen sich leicht – sind sie aber auch durchsetzbar?)

...

*(Gewidmet dem Augenarzt Prof. Dr. Dr. B. Lachenmayer, München, der auch ein vorzüglicher Imker ist.

Anschrift des Verfassers:
Josef Karl
Heilpraktiker
Alpenstr. 25
82377 Penzberg

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Naturheilpraxis 4/2012