Augendiagnose

Augendiagnose als Konstitutionsdiagnose

Ein Diskussionsbeitrag

Hermann Biechele

Konstitutionelle Aspekte spielen in den Medizinsystemen aller Kulturen und zu allen Zeiten eine Rolle als Grundlage oder zumindest Bestandteil des diagnostischen und therapeutischen Handelns. Mit dem von der modernen Medizin ab der Mitte des 19. Jahrhunderts vorgenommenen Paradigmenwechsel hin zur Zellularpathologie trat die Konstitutionsmedizin der traditionellen abendländischen Naturheilkunde mehr und mehr in den Hintergrund. So gesehen war die augendiagnostische Konstitutionslehre (und nur von dieser soll hier die Rede sein!) bereits bei ihrem Entstehen anachronistisch. Aber auch die moderne Medizin will oder kann nicht ganz auf konstitutionelle Aspekte verzichten. Nur rücken im Sinne dieser neu definierten „Natur-Wissenschaftsmedizin“ logischerweise ganz andere, molekularbiologische und genetische Parameter in den Vordergrund: Blutgruppensysteme, Protein- und Enzymsysteme, MHC- und HLA-System, Biomarker, Genexpressionsprofile – ein Ende ist nicht in Sicht.


Angesichts einer solch brillanten Exaktheit und Reproduzierbarkeit bei der Definition einer wie auch immer gearteten und benannten Konstitution (die dann allerdings wieder ihre eigenen Probleme aufwirft) stellt sich die Frage, welchen Stellenwert in diesem Zusammenhang die augendiagnostische Konstitutionslehre haben kann.

Die Konstitutionen der Augendiagnose

Eine einfache Einteilung erfolgt fast von Anfang an durch die Augenfarbe. Lymphatische und hämatogene Konstitution, repräsentiert durch die blaue und braune Iris, sind in allen augendiagnostischen „Schulen“ die Grundlage ihrer jeweiligen Konstitutionslehren. Damit werden jedoch Begriffe aus zwei verschiedenen Systemen miteinander verknüpft, indem das zunächst rein anatomische Merkmal gedeutet und bewertet wird im Sinn der Humoralpathologie mit der dazugehörigen Lehre von den Temperamenten sowie der Reiz- und Komplexionslehre.

Dass nun tatsächlich Zusammenhänge zwischen Erkrankungsschwerpunkten und Augenfarbe bestehen, wurde in mehreren Untersuchungen dargestellt.

Dass eine solch einfache und damit auch vereinfachende Kategorisierung nicht wirklich ausreicht, wurde allerdings auch schnell klar. Erlaubt – ja erzwingt doch die Annahme von zwei so extremen „Polen“ zwangsläufig ungezählte Varianten im Sinn der Mischkonstitution und bringt damit eine so definierte Konstitutionslehre auch schon beinahe wieder zum Scheitern.

Konsequenterweise postulierte man daher sehr bald zahlreiche Unterformen (Partialkonstitutionen), die neben der Farbe auch die individuelle Struktur der Iris berücksichtigen. Damit wird die Thematik der Dispositionen und Diathesen berührt.

Konstitution – Disposition – Diathese

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Folgerungen und Ausblick

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Literatur:
Angerer, Josef. Bedeutung der Augendiagnostik für die Allgemeine Medizin. Aufsatz aus der Festschrift „Zur Medizin unserer Tage“ 50 Jahre Karl F. Haug Verlag 1953.
Angerer, Josef. Visus und Therapie, in: Heilung als Erleben. Iris-Medizin-Verlag München 2007
Broy, Joachim. Die Konstitution. Humorale Diagnostik und Therapie. Klaus Foitzick Verlag Augsburg 2. Auflage 1992
Hauser, Willy; Karl, Josef; Stolz, Rudolf. Informationen aus Struktur und Farbe. Felke Institut 1998
Hemm, Werner; Augendiagnose für die Praxis. Gesundheitsdialog Verlag 1998
Herget, H.bF.; Lehrbuch der Konstitutionsmedizin. Gießen 1996
Karl, Josef; Beitrag zum Thema Auge und Konstitution – unter besonderer Berücksichtigung von Iris- und Sklerafarbe. In: Methodik und Grenzen der Augendiagnostik 1974/11, S. 363ff.
Rehwinkel, Jürgen; Wenske, Sigolt. Augendiagnose. Uslarer Kreis 1988
Schnabel, Rudolf; Iridoskopie. Arkana-Verlag Ulm 1959

Anschrift des Verrfassers:
Hermann Biechele
Kaiserstraße 51
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Naturheilpraxis 12/2011