Nils von Below
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!
Anscheinend gibt es immer noch Unklarheiten über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsvorsorge.
Dieser Vorschlag wurde von der Kommission am 2.7.2008 vorgelegt und kann von jedem unter folgender www. adresse eingesehen werden:
http://ec.europa.eu/health/ph_overview/co_operation/healthcare/docs/COM_de.pdf
Grundsätzlich beschäftigt sich dieser Vorschlag mit der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Es gab eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Inanspruchnahme der medizinischen Versorgung in den einzelnen Mitgliedstaaten verbessert werden sollte. Die Entscheidung ist ein Ergebnis einer langjährigen Diskussion, bei der es um grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung geht. Diese Diskussion war nötig, da die Gesundheitsdienste aus den Richtlinien der Dienstleistungen im Binnenmark ausgeklammert wurden.
Der jetzt vorliegende Vorschlag soll gewähren, dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine hochwertige und effiziente Gesundheitsversorgung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen gegeben sind.
Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten weiterhin die Freiheit, ihre Gesundheitssysteme nach eigenen Vorstellungen so zu organisieren, dass gemeinsame Grundsätze verwirklicht werden können.
Der Vorschlag teilt sich in zwei Teile:
A: Die Begründung zu der Richtlinie.
B. Die Richtlinie selber
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Nils von Below
1. Vorsitzender der AGTCM
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Naturheilpraxis 12/2008