HPA-EXTRABLATT

Zur Rechtsgeschichte der Heilpraktikerschaft - Teil 23

Qualifizierungsfragen nach Entschließung der GMK 1997 Hier: Zusammenfassender Kommentar aus Januar 1998

von Karl F. Liebau

In Fortführung ihrer „Entschließungen zur Weiterentwicklung der ambulanten ärztlichen Gewährleistung und systematischen Weiterentwicklung der Qualität im Gesundheitswesen“ (69. Gesundheitsministerkonferenz am 21./22. November 1996 in Cottbus) legt die Gesundheitsministerkonferenz Wert auf die Feststellung, daß jegliche medizinische Methode bedarfsnotwendig, patientenorientiert und qualitätsgesichert sein muß. Unkonventionelle medizinische Methoden müssen ebenso wie die Schulmedizin danach bewertet werden.

Die Gesundheitsministerkonferenz nimmt zur Kenntnis, daß unkonventionelle medizinische Methoden Bestandteil des medizinischen Leistungsangebotes in der Bundesrepublik und in Europa sind. Dies gilt insbesondere für ihre Anwendung in der ambulanten medizinischen Versorgung.

Die Gesundheitsministerkonferenz stellt fest, daß sich auch vermehrt Ärztinnen und Ärzte unkonventionellen medizinischen Methoden zuwenden.

Das Spektrum unkonventioneller medizinischer Methoden ermöglicht der GMK zur Zeit keine allgemeingültige Einschätzung unkonventioneller medizinischer Methoden.

Daraus leitet die Gesundheitsministerkonferenz folgende Überlegungen ab:

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Naturheilpraxis 11/2008