HPA-EXTRABLATT

Zur Rechtsgeschichte der Heilpraktikerschaft

Teil 13: 1983 bis 1985 - Überlegungen zur Stabilisierung des HPG

von Karl F. Liebau

Das Jahr 1983 war geprägt durch zwei markante und einschneidende Ereignisse: einmal das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Unteilbarkeit des Heilpraktikergesetzes beendete und für Recht befand, dass dieses mangels eines Psychotherapeutengesetzes auch den Diplompsychologen zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie dienen sollte; zum anderen das schockierende Votum des Bundesgesundheitsrates, der das Heilpraktikergesetz als nicht mehr zeitgemäß befand und außerdem postulierte, dass es in der Bundesrepublik keinen Bedarf für Heilpraktiker gäbe.

Nach den verbalen Kontern der Heilpraktiker und deren Funktionären bei Kongressen (wir haben darüber berichtet) begann man in den Vorständen der damaligen „Kooperation Deutscher Heilpraktikerverbände e.V.“ zu überlegen, was man denn auf politischem bzw. gesetzgeberischem Wege tun könne, um einer befürchteten negativen Entwicklung entgegenzuwirken.

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Lesen Sie das nächste Mal über den Entwurf einer RVO zum HPG im Jahre 1985.

Karl F. Liebau




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Naturheilpraxis 01/2008