HPA-EXTRABLATT

Zur Rechtsgeschichte der Heilpraktikerschaft

Teil 8 - Die Die Achtziger Jahre

von Karl F. Liebau

Dass es neben der Schulmedizin auch die Außenseitermedizin gab, daran hatte man sich in den siebziger Jahren schon ein wenig gewöhnt. Ärzte und Heilpraktiker lebten, wenn auch streitbar - besonders in den Funktionärsebenen - nebeneinander her. Die Heilpraktiker hatten Zulauf. Dann aber tauchte in dieser Zeit ein neues Phänomen auf: die Wundermedizin, weniger in praxi, dafür mehr per Druckerzeugnis.

Dr. jur. Manfred Köhnlechner quittierte seinen Job als erfolgreicher Manager bei Bertelsmann und entschloss sich „Wunderheiler“ zu werden. Das ging natürlich nur über das Heilpraktikergesetz und so war der Heilpraktiker Dr. Köhnlechner geboren, der Bücher schreibt wie „Die machbaren Wunder“ und überhaupt wohl mehr die „Yellow press“ bediente als Patienten. Es konnte einem praktizierenden Heilpraktiker in diesen Jahren passieren, dass ein neuer Patient bei der Anmeldung fragte: „Behandeln Sie auch nach Dr. Köhnlechner?“, weil sie dachten, die Naturheilkunde sei nicht nur von Köhnlechner in seinen Büchern und Artikeln beschrieben sondern erfunden worden.

Bei allem Köhnlechner-Rummel mit seinen bizarren Selbstdarstellungen, muss man sagen, hat es in dieser Zeit einen nicht unerheblichen Schub für die Heilpraktikerpraxen gegeben hat.

In dieser Zeit stellte die damalige Bundesgesundheitsministerin, Käthe Strobel, an den Bundesgesundheitsrat, ein Gremium von ca. 80 externen Sachverständigen zur Beratung des BMG, die Frage, ob denn das Heilpraktikergesetz, dass ja stets als „altes Nazigesetz“ im Verruf stand, überhaupt noch zeitgemäß sei.

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Karl F. Liebau



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Naturheilpraxis 08/2007