Blätter für klassische Homöopathie

Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Klassische Homöopathie

Doppelmittel in der klassischen Homöopathie

Von Roger Rissel

Überblick über die verwendeten Quellen

Teil 1:
Brief vom 8.5.1833 / Aegidi an Hahnemann (erster Bericht über Erfahrungen mit Doppelmitteln).
Antwortschreiben vom 15.6.1833 / Hahnemann an Aegidi (Hahnemann stand dem Bericht Aegidis zunächst positiv gegenüber).
Brief vom 17.6.1833 / Hahnemann an Bönninghausen (Ankündigung des Doppelmittelparagraphen in der 5. Ausgabe des Organon).
Brief vom 15.9.1833 / Hahnemann an Bönninghausen (Hahnemann hatte den Doppelmittelparagraphen wieder gestrichen).
Brief vom 16.10.1833 / Hahnemann an Bönninghausen (Hahnemann bekräftigte seine Entscheidung nochmals).
Brief Anfang 1834 / Hahnemann an Aegidi (Hahnemann distanzierte sich von der Doppel-Arznei-Anwendung).
Veröffentlichung Aegidis im Jahre 1834 im Stapf-Archiv (Publikation über die Anwendung von Doppelmitteln).
1835 Rechtfertigung Aegidis in der AHZ (Doppelmittel nur ausnahmsweise und nicht mehr als zwei Mittel zugleich).
Griesselich nahm 1836 zur Diskussion Stellung (Wegfall der wissenschaftlichen Grundlagen).
Erklärung Aegidis 1857 in der AHZ (Aegidi distanziert sich davon, als Urheber der entstandenen Doppelmittelpraxis genannt zu werden).

Teil 2:
§§ 272-274 Organon, 5. Ausgabe, 1833.
§ 272.
§§ 272-274b Lutze-Organon.

Zusammenfassung

Briefe, Publikationen und das so genannte Lutze-Organon werden herangezogen, zur Darstellung der historischen Diskussion um die Verordnung von Doppelmitteln. Dabei wird zwischen gesicherten Tatsachen und Erdichtetem differenziert. Aus den Ergebnissen der historischen Analyse werden die Konsequenzen für die Anwendung der Arzneimittel in der heutigen Praxis der klassischen Homöopathie gezogen.

Schlüsselwörter
Aegidi, Bönninghausen, Hahnemann, Lutze, Doppelmittel, klassische Homöopathie.

Einleitung
Hahnemann sah für das Organon der 5. Ausgabe einen neuen Paragraphen zur Verwendung von Doppelmitteln vor. Immer wieder wird versucht, die gleichzeitige Anwendung von mehreren Arzneien in der klassischen Homöopathie mit diesem sog. Doppelmittelparagraphen zu legitimieren. Die folgenden Ausführungen zeigen, dass dies jedoch nicht möglich ist.

Anwender der Komplexmittel-Homöopathie berufen sich auf den Doppelmittelparagraphen ebenso wie Therapeuten, die sich als klassische Homöopathen verstehen, aber mehrere Arzneien gleichzeitig anwenden. Dabei geht es im Grunde nicht um die Frage, ob beispielsweise die Komplexmittel wirksam sind. Sie sind es ohne Zweifel. Im Zentrum der Wahl eines Arzneimittels stehen jedoch nicht mehr die beim einzelnen Patienten vorhandenen Krankheitssymptome. Die Verordnung erfolgt aufgrund einer Diagnose mit dem Ziel der arzneilichen Beeinflussung einer Krankheit, eines Organsystems oder eines Gewebes. Der Unterschied liegt im Vorgehen bei der Wahl der Arznei und nicht in der Frage ihrer Wirksamkeit. Anhand des Briefwechsels von Hahnemann mit Bönninghausen und Aegidi und der Publikation von Aegidi zur Anwendung von Doppelmitteln wird gezeigt, wie reflektiert die damaligen Homöopathen dieses Thema diskutiert haben. Es leiten sich daraus klare und sinnvolle Konsequenzen für die heutige Praxis der klassischen Homöopathie ab.

Teil 1: Briefe und Artikel zur Doppelmittelthematik in chronologischer Reihenfolge

Doppelmittel erstmals systematisch angewendet zu haben wird Karl Julius Aegidi zugeschrieben. Hahnemann und Aegidi pflegten einen regen Briefwechsel, wohl auch deshalb, weil Hahnemann Aegidi der Prinzessin Luise von Preußen (geb. Prinzessin von Anhalt-Bernburg,1799-1882) Aegide als Leibarzt vermittelt hatte. Im Brief vom 8.5.1833 berichtete Aegidi Hahnemann erstmals über seine Erfahrungen mit Doppelmitteln:

“(...) Dies gab zu folgenden Versuchen Veranlassung: wenn in besonders hartnäckigen Krankheitsfällen nach möglichst bester Wahl und kleinster Gabe die Arzneien (mehrere hinter einander gereicht) ohne allen gehofften Erfolg zu sein schienen und binnen mehrerer Monate kein günstiges Resultat sich ergeben wollte, so machte ich den Versuch, zwei homöopathische Arzneimittel, die bei der Wahl in dem concreten Fall miteinander um den Vorrang stritten, indem das eine mehr der einen Seite der Krankheit, das andere mehr der anderen derselben zu entsprechen schien, in der Art miteinander zu verbinden, dass ich dem Kranken gleichzeitig von jedem dieser beiden Mittel ein Streukügelchen, X°, eingab oder ihn ebenfalls gleichzeitig mit dem einen Nasenloch an ein, mit dem anderen an das zweite Mittel riechen ließ. In den meisten Fällen übertraf hiernach der Erfolg meine Erwartungen und ich heilte Kranke, mit denen auf dem früheren Wege nichts anzufangen war. Erst nachdem ich einige 80 Versuche dieser Art gemacht, schrieb ich an Bönninghausen und mahnte ihn zu gleichzeitigen Versuchen an. (...)” 1

Hahnemann antwortete Aegidi am 15.6.1833:
“Glauben Sie ja nicht, dass ich etwas Gutes verschmähe aus Vorurtheil, oder weil es Aenderungen in meiner Lehre zuwegebringen könnte. Mir ist es bloss um Wahrheit zu thun, und ich glaube, auch Ihnen. Ich freue mich daher, dass Sie auf einen so glücklichen Gedanken gekommen sind, ihn aber in der nothwendigen Einschränkung gehalten haben: ‚Dass nur in dem Falle zwei Arzneisubstanzen (in feinster Gabe, oder zum Riechen) zugleich eingegeben werden sollten, wenn beide gleich homöopathische dem Fall angemessen scheinen, nur jede von einer anderen Seite.’ Dann ist das Verfahren so vollkommen unserer Kunst gemäss, dass nichts dagegen einzuwenden ist, vielmehr, dass man der Homöopathik zu Ihrem Funde Glück wünschen muss. Ich selbst werde die erste Gelegenheit benutzen, ihn anzuwenden, und zweifle am guten Erfolge keinen Augenblick. (...)” 2

In der gleichen Angelegenheit schrieb Hahnemann am 17.6.1833 an Bönninghausen:
“(...) Auch ich habe schon den Anfang mit zwei zusammenpassenden Arzneien, auf einmal gerochen, gemacht und hoffe auf guten Erfolg. Auch habe ich in der nun eben in Druck zu gebenden fünften Ausgabe des Organons diesem Verfahren einen eignen Paragraph gewidmet und es so gehörig zur Kenntniß der Welt gebracht. (...)”3

Hahnemann beabsichtigte also, den Doppelmittelparagraphen in der 5. Ausgabe seines Organons abzudrucken. Dazu kam es allerdings nicht. In einem Brief an Bönninghausen vom 15.9.1833 schrieb Hahnemann:
“(...) Ganz vor kurzem ward mir berichtet, dass meine Aufnahme der Heilung mit einer Doppel-Arznei (etwas durch den Drucker) aus dem Mspte der fünften Ausgabe des Organons Hufelanden bekannt worden sei, der schon darüber jubele, dass die Homöopathie doch endlich wieder in den Schooß der allein seelig machenden Kirche zurück kommen müsse, und sich der alten Kunst wieder anschließe. Da es nun, wie bekannt, nicht unerläßlich und durchaus nie nothwendig (obgleich zuweilen vortheilhaft) ist, eine Doppel-Arznei den Kranken zu reichen und der Vortheil von der Bekanntmachung dieser zuweilen dienlichen Verfahrensart unendlich von dem Nachtheile, wie ich sehe, überwogen wird, der aus der Mißdeutung von Allöopathen und Allöo-Homöopathen gewiß entstehen würde; so habe ich (gewiß mit Ihrem Beifalle!) mir das Mspt wieder schicken lassen und wieder alles in integrum hergestellt, auch wohl noch einen Tadel einer solchen Verfahrungsart hinzugefügt, so dass der orthodoxe Pabst der alten Schule sich nicht wenig entsetzen wird, wenn er im erscheinenden Organon sein Gaudium zu Wasser zerronnen erblicken wird. (...)” 4

Und Hahnemann bekräftigte dies noch am 16.10.1833 in einem weiteren Brief an Bönninghausen:
“(...) leicht hätte mich Ihre Beredsamkeit besiegt, wenn ich mit Ihnen im gleichen Falle gewesen wäre, das ist, wenn ich durch mehre und so viele Erfahrungen von der Thunlichkeit, ja Vorzüglichkeit des Gebens von Doppel-Arznei, so sehr schon überzeugt gewesen wäre, als Sie es vermuthlich gewesen sind. Allein von mehren Versuchen dieser Art sind mir nur einer oder zwei gut gerathen, was zur apodiktischen Aufstellung eines neuen Lehrsatzes nicht hinreicht. Ich war also in dieser Praxis noch zu weit zurück, um nach voller Ueberzeugung selbst damit auftreten zu können. Es bedurfte daher nur noch eines kleinen Moments, um mich zur Aenderung dieser Stellen im neuen Organon zu bewegen, welche nun dahin ausgefallen ist, dass ich die Möglichkeit zugebe, dass zwei wohl gewählte, verschiedene Arzneimittel mit Vortheile in einigen Fällen zugleich gegeben werden können, dass dieß aber ein sehr schwieriges und bedenkliches Verfahren zu seyn scheine. Und so glaube ich auf der einen Seite der Wahrheit und auf der andern meiner bisherigen Ueberzeugung Gnüge gethan zu haben.
Es würde mir leid thun, wenn ich dadurch zu weit von Ihrem Wunsche mich entfernt hätte. (...)” 5

Hahnemann schrieb Anfang 1834 auch an Aegidi und distanzierte sich von der Doppel-Arznei-Anwendung. Allerdings ließ er Aegidi in dieser Frage freie Hand:
“Mit Reichung von Doppel-Mitteln sind Sie meines Erachtens etwas zu rasch vorwärts gegangen, wie Sie denn überhaupt ein rascher Mann sind. Ich kann und werde Sie nicht abhalten, öffentlich darüber zu sprechen; ich thue es nicht selbst.

Sie setzen voraus, dass die Nachahmer für einen solchen Krankheits-Fall nicht nur für den einen Theil der Symptome, sondern auch für den zweiten Theil derselben das richtige simile leicht finden und so immer vorzügliches damit ausrichten könnten. Ach! Wenn die meisten Homöopathen doch immer auch nur ein genau auf die charakteristischen Symptome in genauer Ähnlichkeit passendes Arzneimittel ausfindig machen könnten oder wollten – ein nächst Passendes wollten wir ihnen gern nachlassen! Wie könnten die Herren sich denn sonst so oft rühmen, dass sie Tags 30, 40 Patienten besorgen könnten! Wie viel Zeit gehört nicht dazu, durch genaues Nachsuchen und Aufschlagen der Hilfsbücher auch nur für einen Kranken das dienliche Mittel ausfindig zu machen. Diese Zeit können sie sich aber unmöglich bei 30, 40 Patienten nehmen. Wie wären sie also im Stande für jeden etwas genau Passendes ausfindig zu machen? (...)
Ich finde, meines Theils, das Eruiren des rechten Mittels in jedem Falle schwer und mühsam. Da weiß ich nun nicht, wie Sie das erste, geschweige das zweite Zwillings-Mittel so bequem ertappen sollten! Verzeihen Sie, dass ich hierin sehr schwergläubig bin.
Doch überlasse ich Ihnen, wie billig, darüber zu schreiben – bitte aber – nur in das Archiv, weil beide homöopathische Zeitungen auch vor das große Publikum kommen. Den Allöopathen wirds ein Gaudium seyn.” 6

Bei der Versammlung der homöopathischen Ärzte am 10. August 1833 wurde Hahnemanns Vorhaben, die Gabe von Doppel-Arzneien im Organon festzuhalten, diskutiert. Aegidi schrieb dazu in einer Anmerkung zu einer Veröffentlichung im Jahre 1834 im Stapf-Archiv:
“Nachdem der Vorschlag zur Prüfung dieses Verfahrens in der Versammlung zu Cöthen am 10. Aug. v. J. eine heftige Opposition fand, beabsichtigte ich, die Bekanntmachung desselben ganz zurückzubehalten. Da indeß Jahr in einer Note der seinem Handbuche x x als Vorrede mitgegebenen Abhandlung dessen oberflächlich erwähnend, auf meine nachfolgende Erörterung verweiset; so habe ich jetzt diesen Gegenstand wider Willen in Anregung bringen müssen. Es stehet ja jedem, der aus diesem Verfahren keinen Nutzen ziehen will, frei, meine auf wichtige Erfahrungen gestützten Vorschläge unbeachtet zu lassen.” 7

In der Veröffentlichung selbst lautet es dann:
“(...) Findet er nun kein einzelnes Mittel, welches der Krankheit in ihrer Symptomen-Totalität und eigensten Beziehungen vollkommen entspricht, sondern deckt die bestgewählte Arznei nur einen Theil der charakteristischen Symptome; so wähle er ein zweites Mittel, welches der anderen Seite der Krankheit echt homöopathisch entspreche, aber auch in keiner antidotarischen Beziehung zu dem erstgewählten stehe, und verbinde beide Mittel dergestalt, dass er von jedem ein bis einige Kügelchen u.s.w. in einem Fläschchen Wasser durch tüchtiges Schütteln innig vermische und diese Auflösung nun den Kranken nehmen lasse. In einzelnen, besonders schwierigen Fällen, sage ich, wird der homöopathische Arzt davon mit Nutzen Gebrauch machen können, wie nicht meine vielfältige Erfahrung allein, sondern auch die Versuche anderer hochachtbarer Männer bereits es außer allen Zweifel gesetzt haben.(...)” 8

1835 erscheint in der AHZ eine Rechtfertigung Aegidis, nachdem er wegen seines Artikels im Stapf-Archiv kritisiert worden war. Hier sind zwei hervorzuhebende Stellen zitiert:
“Mein Vorschlag betraf nicht eine Regel, sondern eine Ausnahme und zwar eine seltene von derselben. Nur in den Fällen sollte Gebrauch von der Darreichung eines Doppelmittels gemacht werden, wo der beharrlichsten Bemühungen und der Anwendung der umsichtigst gewählten einfachen Mittel ungeachtet, kein günstiger Erfolg erzielt werden konnte. (...) Wer da 4,5,6 Mittel in einen Topf zusammenthun will, bekundet, dass er den Sinn meines Vorschlags nicht gefaßt hat, die große Schwierigkeit der Wahl zweier geeigneter Mittel nicht zu würdigen versteht. (...)” 9

Auch auf diese Rechtfertigung Aegidis nahmen Homöopathen Stellung. Griesselich nannte ein weiteres interessantes Argument:
“(...) Schlimmeres konnte man in der Homöopathik nicht vorschlagen, und alle anderen Verirrungen sind golden gegen diese, die leichtsinnig und muthwillig den Boden zertritt, auf dem einzig und allein reine Beobachtung kann gewonnen werden.” 10

Aegidi gab zwei Jahrzehnte später (1857 in der AHZ) nochmals eine Erklärung:
“Der Unterzeichnete findet sich um so mehr veranlaßt, in den Vorwurf mit einzustimmen, den man, besonders in neuester Zeit, gegen die homöopathische Anwendung sogenannter Doppelmittel erhoben hat, als man gerade ihn beschuldigt, in dieser verpönten Angelegenheit die Initiative ergriffen zu haben. Mit allen dagegen von competenter Seite erhobenen Gründen, deren Widerlegung gänzlich fehlschlagen müßte, vollkommen übereinstimmend, muß der Unterzeichnete einem solchen Mißbrauch unserer trefflichen und so Großes leistenden Heilmittel, wie er neuerdings in scheinbar systematischer Weise als Norm empfohlen worden, laut und öffentlich seine Mißbilligung zu erkennen geben, damit man aufhöre, seine vermeintliche Autorität zum Vorschub für ein Verfahren zu nehmen, das, selbst als er (Stapfs Archiv, 1834, Bd. 14) eine Modification desselben für sehr seltene Ausnahmsfälle empfehlen zu können glaubte, weit von dem Unfug abstand, den man jetzt damit treibt und zu treiben anspornt.”11

Ergebnisse aus Teil 1:

Der Einsatz von Doppelmitteln war von jeher in der Homöopathie als eine Ausnahme zu verstehen. Dies geht aus den vorangestellten Zitaten deutlich hervor. Nur in Behandlungsfällen, in denen nachweislich der sachgerechte Einsatz der Einzelmittel ohne jeden Erfolg geblieben war, sollte eine Verordnung von Doppelmitteln versucht werden. Wie dabei vorzugehen sei, wurde eindeutig festgelegt. Es sollte für den Fall, dass eine bestgewählte Arznei nur einem Teil der Krankheitssymptome homöopathisch entspricht, eine zweite Arznei gewählt werden, die exakt homöopathisch den verbleibenden Teil der Symptome abdeckt. Die beiden Arzneimittel sollten zeitgleich eingenommen werden.

Hahnemann hatte es sich nach der anfänglichen Zustimmung anders überlegt. Die Homöopathen auf der Versammlung vom 10. August 1833 hatten sehr wahrscheinlich bewirkt, dass Hahnemann seinen Standpunkt zur Doppelmittelverordnung revidierte. Die Absicht, einen entsprechenden Paragraphen in der 5. Ausgabe des Organons einzufügen, verwarf er und gab Gründe an, die seine Überzeugung, so richtig zu handeln, belegen.

Griesselich wies auf die Rationalität der Homöopathie hin, die sich auf “reine Beobachtung” gründet. Denn bei gleichzeitiger Anwendung mehrerer Mittel ist eine sichere Zuordnung der gemachten Beobachtungen zu einem Arzneimittel nicht mehr möglich.

Teil 2: Vergleich von Hahnemanns Organon der 5. Ausgabe und dem Lutze-Organon

...

Anmerkungen
1 Vigoureux 2001, 79 (IGM Stuttgart, A 54).
2 Lutze 1865, 267-268 (Vigoureux 2001, 80). Das Original des Briefes ist nicht erhalten.
3 Stahl 1997, 86 (Haehl 1922, Bd. 2, 259).
4 Stahl 1997, 88-89 (Haehl 1922, Bd. 2, 259). Der Brief liegt nur als Transkription vor.
5 Stahl 1997, 89-90 (Haehl 1922, Bd. 2, 259-260).
6 Vigoureux 2001, 82-83 (IGM Stuttgart, A 57).
7 Aegidi 1834, 85 (Vigoureux 2001, 84).
8 Aegidi 1834, 83-84 (Vigoureux 2001, 83).
9 Aegidi 1835, 30-32 (Vigoureux 2001, 86-87).
10 Vigoureux 2001, 87.
11 Vigoureux 2001, 88 (Aegidi 1857, 96).
12 Hahnemann 1833, 282-283, § 272 (Lutze 1865, 264-265).
13 Hahnemann 1833, 283, § 272 (Lutze 1865, 265).
14 Hahnemann 1833, 283-284, § 274.
15 Lutze 1865, 266-267.
16 Lutze 1865, 268-269.
17 Die Drainage, auch Dränage geschrieben oder besser Dränung, ist eine Form der Entwässerung, die in der Medizin beispielsweise beim Entwässern von Wunden und hier als Arzneimittel zur Ausscheidungshilfe von Toxinen Verwendung findet.

Hinweis:
Anmerkungen, welche die Quellen von Zitaten bezeichnen, sind teilweise mit einer weiteren Quelle ergänzt (in Klammern).

Literatur
(1) Aegidi, K. J.: Vorschläge zur Erweiterung der homöopathischen Technik, in: Archiv für homöopathische Heilkunst (Stapf-Archiv), Bd. 14, H. 3, S. 76-87.
(2) Aegidi, K. J.: Erwiderung in Bezug auf einen bereits mehrfach gerügten Gegenstand, in: Allgemeine Homöopathische Zeitung, Bd. 7 (1835), H. 2, S. 30-32.
(3) Bündner, M.: Die Methodik von James Tyler Kent, in: Bleul, G.: Weiterbildung Homöopathie. Bd. F. Stuttgart: Sonntag, 2005.
(4) Haehl, R.: Samuel Hahnemann: Sein Leben und Schaffen auf Grund neu aufgef. Akten, Urkunden, Briefe, Krankenberichte u. unter Benützung d. ges. In-und Ausländischen Literatur. Leipzig: Dr. Willmar Schwabe, 1922.
(5) Hahnemann, S: Organon der Heilkunst, Textkritische Ausg. der 6. Aufl., Neuausgabe. Heidelberg: Haug, 1999.
(6) Hahnemann, S: Organon der Heilkunst, 5. verbesserte und vermehrte Aufl. Dresden und Leipzig: Arnold, 1833.
(7) Hahnemann, S.: Die chronischen Krankheiten, Band 1, Unveränd. 5. Nachdr. der Ausg. Letzter Hand. Düsseldorf: Schaub, 1835 – Heidelberg: Haug, 1991.
(8) Luft, B./Wischner, M.: Samuel Hahnemanns Organon Synopse. Die 6 Auflagen von 1810-1842 im Überblick. Heidelberg: Haug, 2001.
(9) Lutze, A. (Hrsg.): S. Hahnemann, Organon der Heilkunst, mit Abdruck der Vorreden und wichtigsten Varianten der fünf bis jetzt erschienenen Aufl., neuen Bemerkungen und einem Anh. aus S. Hahnemann’s Schriften.
Nachdruck der 6. Aufl. Coethen: Verlag der Lutzeschen Klinik, 1865, Nachdr. o. Verl., 1981(Dat. des Vorwortes zum Nachdruck).
(10) Lutze, A.: Lehrbuch der Homöopathie. Coethen: Selbstverl., 1860 (in Komm.) Sondershausen: Eupel (Nachdruck: Hrsg. Schirm, H., Hieronymus Buchkopie oHG München, 1978 (Dat. des Vorwortes zum Nachdruck).
(11) Stahl, M.: Der Briefwechsel zwischen Samuel Hahnemann und Clemens von Bönninghausen, Quellen und Studien zur Homöopathiegeschichte, Bd. 3. Heidelberg: Haug, 1997.
(12) Vigoureux, R.: Karl Julius Aegidi, Leben und Werk des homöopathischen Arztes, in: Quellen und Studien zur Homöopathiegeschichte, Bd. 6. Heidelberg: Haug, 2001.

Anschrift des Verfassers:
Roger Rissel
Friedrich-Naumann-Str. 24
55131 Mainz



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