Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V.

Yi Lun Chinesische Medizin – aktuell

Das Besondere an der „Arbeitsgemeinschaft“

Der 35. Rothenburger Kongress ist vor wenigen Tagen zu Ende gegangen, und mit ihm die bescheidenen Feierlichkeiten, die an das 50jährige Bestehen der AGTCM erinnert haben.

Auf den Treffen der Funktionsträger und auf der Mitgliederversammlung sind wichtige Entscheidungen gefallen, die an dieser Stelle in den nächsten Ausgaben der „Naturheilpraxis“ erläutert werden – zusammen mit der Vorstellung der neugewählten Vorstandsmitglieder.

Ich möchte die Gelegenheit noch einmal nutzen, um auf die Besonderheiten der AGTCM hinzuweisen, die sie gegenüber anderen Fachverbänden und den Berufsverbänden der Heilpraktiker und Ärzte auszeichnen. Und gegenüber anderen Institutionen, die kollegial und freundschaftlich mit ihr zusammenarbeiten.

Die „Arbeitsgemeinschaft“ ist ein Verein. Das „Vereinswesen“ hat in unseren Landen den Ruf eines spießbürgerlich-kleinkarierten Tummelplatzes von Bürokraten und profilierungssüchtigen Kleingeistern. Vom Hundezüchter- über den Kleingarten- bis hin zum Schützenverein. Dieses Image ist redlich erworben in ungefähr 150 Jahren deutscher Vereinsgeschichte. Vergessen darf man hierbei aber nicht die durchaus löblichen Traditionen, aus denen der Vereinsgedanke entstanden ist: Er bietet die Möglichkeit, dass sich Menschen in einem definierten gemeinsamen Interesse zusammenschließen und in einer anerkannten Rechtsform nach außen tätig sein können. Mit einer Satzung, die die Grundlagen der Zusammenarbeit definiert. Und vor allem mit klaren Richtlinien des Vereinsrechtes, wer unter welchen Bedingungen etwas verändern kann – die Mitgliederversammlung, der Vorstand, von der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand eingesetzte Gremien etc.pp. Grundsätzlich aber bleibt die Entscheidungsfindung immer bei den Mitgliedern, sie können fast alles auf demokratische Weise nach festgelegten Verfahrensweisen bestimmen. Sie können die Satzung und die Ziele des Vereins ändern, sie können Funktionsträger wählen und absetzen. Das sind demokratische Positionen, die gerade die AGTCM seit ihrer Konstituierung als Verein in Ehren gehalten hat. Die Satzung spiegelt dieses wider – downzuladen unter www.agtcm.de. Die Mitgliederversammlung ist wichtigstes Instrument zur Bestimmung des Kurses des Vereins. Auch – und leider ein wenig in den letzten Jahren zu kurz gekommen – die regionalen Mitgliederversammlungen, die laut Satzung ebenfalls jährlich zusammenkommen müssen. Diese Versammlungen der Arbeitskreise im Süden, Norden, Westen, Mitte und Osten haben zum Beispiel die Möglichkeit, über das Angebot an Weiterbildungsveranstaltungen mitzubestimmen. Hier hat jeder engagierte Kollege und jede Kollegin das Recht und die Möglichkeit, demokratisch die eigenen Interessen durchzusetzen. Wenn entsprechende Mehrheitsverhältnisse dieses gestatten. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied der AG-Struktur zu der anderer Verbände und Institutionen.

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Andreas Noll
1. Vorstzender der AGTCM



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Naturheilpraxis 6/2004