Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V.

Yi Lun Chinesische Medizin – aktuell

Die Studien und ihre Folgen....

Es ist soweit- die ersten Ergebnisse der groß angelegten Akupunkturstudien liegen vor. Die von der Techniker Krankenkasse (TK) und 13 Betriebskrankenkassen (BKK) initiierten Studien zur Wirkung der Akupunktur bei Migräne, Lumbago, Gonarthrose, Asthma, Pollinosis und Dysmenorrhoe haben gute und sehr gute Ergebnisse erbracht (obwohl vorzeitig abgebrochen). Die Studien der anderen gesetzlichen Krankenkassen laufen noch, werden aber aller Voraussicht nach ähnliche positive Ergebnisse erbringen.

Die Folge für die Kassenärzte wird voraussichtlich sein – da die Wirksamkeit nun wie gefordert wissenschaftlich bewiesen ist-, dass die Akupunktur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen mit aufgenommen wird. Zu einem Satz von 5 Euro pro Behandlung so heißt es aus dem Umfeld der KV. Das wiederum wird zweierlei Konsequenzen nach sich ziehen: Die Behandlung wird nur noch fließbandmässig absolviert lukrativ sein. Und eine korrekt durchgeführte Akupunktur ist von ihrem Zeitaufwand her nicht mehr zu praktizieren.

Nun ja, dies alles könnte uns Therapeuten außerhalb des Kassensystems fast nicht tangieren- wären da nicht die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfestellen. Diese werden in Zukunft auch auf die “wissenschaftlich anerkannten” Diagnosen verweisen und – da sich nun die Akupunktur einen trotz Massenanwendung guten Ruf erworben hat – versuchen, sich gegen eine inflationäre Abrechnung dieser Behandlungsmethode abzugrenzen. Das wird zunehmend geschehen, indem nach der Qualifikation gefragt wird. Die Ärzte haben diese demnächst- denn in der Weiterbildungsordnung ist immerhin eine Ausbildung von 200h festgeschrieben. Immerhin, sogar mit einem rudimentären Anteil von praktischem Unterricht...

Es ist eben so, dass die Akupunktur in den letzten Jahren aus dem schummerigen Licht der Hinterstübchen-Praxen an das helle Licht der Öffentlichkeit gekommen ist. Man fragt nach dem “woher” des Wissens, nach dem “wie lange” der Erfahrung, nach dem “wann” der Ausbildung und dem “wie oft” der Weiterbildung. Und da tauchen dann auch selbsternannte Experten auf, die von der amtlichen Aufsichtsbehörde für Medizinalberufe um Auskunft gebeten werden, ob denn eine Behandlung lege artis durchgeführt wurde oder nicht.

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Andreas A.Noll
Vorsitzender der AGTCM
E-Mail: noll@agtcm.de



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Naturheilpraxis 5/2004