Gabriele Schwartze-Grossmann
Am 11. September 2002 trafen sich die Vertreter der Arzneimittelhersteller, der wichtigsten deutschen Homöopathieverbände und einige Mitglieder der Kommission D, um die Beschlüsse der 18. Sitzung der Kommission D vom 12. Juni 2002 betreffend Nosoden Tiefpotenzen und neuen Dosierungsrichtlinien für Hochpotenzen ab D 24 zu besprechen.
Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das für die Sicherheit der Medikamente und ihre Zulassung verantwortlich ist, fordert bei Nosodenpräparaten eine präparatespezifische Bewertung des immuntoxikologischen Risikos. Dies betrifft die oralen Potenzen zwischen D4 und D8, sowie die parenteralen zwischen D4 und D10. Diese Forderung ist neu und traf die Arzneimittelhersteller völlig überraschend. Um dieses geforderte Risiko einschätzen zu können, bedarf es der Aufschlüsselung der einzelnen Bestandteile des Nosodenmaterials, bevor eine immuntoxikologische Aussage gemacht werden kann. Das bedeutet, jede Nosode müsste substantiell aufgeschlüsselt werden, was mit enormen Kosten verbunden wäre. Es wurde der Wunsch geäußert, dass das BfArM seine Forderungen konkretisieren möchte.
Marktstrategisch würden, wenn nicht ein kostengünstiges Verfahren entwickelt wird, u.U. viele Komplexpräparate, die Nosoden in tieferen Potenzen enthalten, vom Markt verschwinden, da die Umsätze die hohen Untersuchungskosten nicht rechtfertigen würden. Für die Elektro-Akupunktur nach Voll sind Tiefpotenzen unverzichtbar und auch wir Homöopathen sollten uns bewusst sein, dass unsere Einzelmittel, marktpolitisch betrachtet, nur dann erhalten werden können, wenn auch die Komplexmittel ihren Platz im Markt behalten oder unsere Arzneien würden unverhältnismäßig teuer.
Im September 2002 hatte Dr. Stock (Firma Heel, Karlsruhe) zu einem Strategiegespräch geladen. Hierbei wurde angeregt, mit einem Immunologen Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich wurde nach einem Test gesucht, der für viele Nosoden anwendbar und finanziell möglich ist. Herauskristallisiert hat sich inzwischen als Testmethode die Apoptose ein Verfahren das den Zelltod herbeiführt.
Kurz ein paar Informationen zur Apoptose.
Die Apoptose (Herbeiführung eines Zelltods) ist in der Physiologie bekannt, denn im menschlichen Körper sterben täglich Zellen im Erneuerungsprozess ab es handelt sich hierbei um einen natürlichen Regulationsmechanismus. Beim Zelltod gibt es zwei Unterscheidungen, zum einen den nekrotischen Zelltod, der nach Einwirkungen von außen auftreten kann, wie z.B. durch Strahlungen zum anderen den Tod durch Apoptose. Antitumorarzneimittel lösen zum Beispiel in der Krebstherapie eine Apoptose aus. Ebenso wird diese Methode angewendet um Organspenden und Knochenmarkstransplantationen zu typisieren bzgl. Resistenzen etc. Ob es sich um einen nekrotischen oder apoptotischen Zelltod handelt ist durch Zugabe einer enzymatischen Substanz (Endonukleasen) nachweisbar. Diese Endonuklease greift an den Basenpaaren der DNS an und spaltet sie in regelmäßige Abschnitte. Die Enden dieser Abschnitte sind anfärbbar und der apoptotische Zelltod so im Flow Cytometer nachweisbar.
Beim nekrotischen Zelltod werden die Basenpaare unregelmäßig aufgespalten und es kann kein Nachweis in der oben beschriebenen Art durchgeführt werden.
Nach der apoptotischen Methode wurde nun eine D3 Nosode der Firma Staufen 1 : 1000 verdünnt und auf ihre Zellschädigung untersucht. Bei diesem Test (Preis ca. 70 Euro) ergab sich, dass nach wenigen Stunden keine Zellschädigung erkennbar war, im Gegensatz zur Acetylsalicylsäure, die nach wenigen Stunden 14% aufwies. (Genommen wird die 2, 4 und 6 Stundenzeit). Herr Dr. Stock (Firma Heel, Karlsruhe) wird diese Möglichkeit in den nächsten Wochen beim BfArM vorstellen. Dann ist eine weitere Zusammenarbeit zwischen BPI und BfArM zur Lösung des Problems geplant, wie sie schon sehr positiv und erfolgreich bei der Virus-Safety-Problematik durchgeführt wurde.
Monographie für Nosoden
Entwicklung der Komplexpräparate
Arzneimittel aus tierischem Ausgangsmaterial
Nachzulassung
Dosierung von Komplexpräparaten
Anschrift der Verfasserin
Dr. Gabriele Schwartze-Grossmann
Referentin der Samuel Hahnemann Lehrakademie, Heidelberg
Desingweg 3
80686 München
weiter ... (für Abonnenten der Naturheilpraxis)
Zum Inhaltsverzeichnis 7/2003
Naturheilpraxis 7/2003