1987

Künftige Herztherapie

Dargestellt an Beispielen – vorausgedacht zum 1.1.1990, dem Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes

von Josef Karl

Ein Vergleich der damals recht skeptischen Einschätzung der Entwicklung mit dem heutigen Stand der Dinge spricht Bände. - Red.

Die Phytotherapie wird ab dem 1. Januar 1990 nicht mehr diejenige des Jahres 1987 sein. Zu diesem Zeitpunkt nämlich tritt das von der Bundesregierung 1978 beschlossene Arzneimittelgesetz zur Neuordnung des Arzneimittelwesens in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Um was es im einzelnen dabei geht, habe ich in einem ausführlichen Aufsatz "Über das neue Arzneimittelgesetz ab 1.1.1990" (Naturheilpraxis 5/86) dargelegt. Ich darf in Kürze nochmals wiederholen, um was es genau geht:

Das Arzneimittelwesen soll neu geordnet werden. Nicht zuletzt aus Gründen des Verbraucherschutzes müssen alle Arzneimittel, die nach dem Stichtag 1.1.1990 auf den Markt gebracht werden, drei Kriterien erfüllen – sie müssen ihre

Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit nachweisen, ebenso einen
Qualitätsnachweis führen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurden vom Bundesgesundheitsministerium Kommissionen eingerichtet, die die Fülle der Arzneien sichten und auf die angeführten Kriterien prüfen sollen. Neben Kommissionen für die chemischen ("allopathischen") Stoffe und Stoffverbindungen trug der Gesetzgeber auch den sog. besonderen Therapierichtungen Rechnung und berief Kommissionen für die anthroposophische (C), homöopathische (D) und phytotherapeutische (E) Richtung. Damit soll die Vielfalt der Therapie gewahrt werden – eine Auffassung, die wir sicher alle begrüßen und niemand von uns wünscht sich eine dirigistische Reglementierung wie in manchen (diktatorischen) Staaten.

Wie bekannt, habe ich die Ehre, die Kooperation Fachverband Deutscher Heilpraktiker e. V. zusammen mit dem Kollegen Dr. zur Horst (Rastede) in der Kommission E für die Belange der Phytotherapie zu vertreten. Pharmazeuten, Pharmakologen, Kliniker, Statistiker und Toxikologen sowie praktische Ärzte für Naturheilverfahren (insgesamt zwölf Mitglieder mit jeweils einem Stellvertreter) sichten das umfangreiche Material einer jeden Pflanze und erstellen eine Monografie nach den drei angegebenen Anforderungen. Insgesamt kann man sagen, dass bis zum Jahresende 1987 ca. 150 Monografien von Pflanzen verabschiedet, ca. 100 davon bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden und damit gewissermaßen amtlichen Charakter haben; der Rest ist in einschlägigen Fachzeitschriften (z. B. "Die Heilkunst", Heilkunst-Verlag, München, und "Zeitschrift für Phytotherapie", Hippokrates-Verlag, Stuttgart) vorveröffentlicht. In der Zeit zwischen Vorveröffentlichung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger kann von den interessierten und betroffenen Kreisen Einspruch erhoben werden (Arzneimittelhersteller z. B.). Da ich die Herztherapie des Heilpraktikers mittels Phytotherapie in Hinsicht auf das neue Arzneimittelgesetz skizzieren möchte, soll in Anlehnung an die Meerzwiebel-Monografie ein Beispiel gegeben werden.

Monografie: Scillae bulbus (Meerzwiebel)

...

*Apotheke Am Markt, 6906 Wiesloch

Literaturverzeichnis:
1. Hänsel, Prof. Dr. rer. nat. Rudolf und Haas, Prof. Dr. med. Hans: "Therapie mit Phytopharmaka"; Springer Verlag, Berlin, Heidelberg 1983
2. Karl, Josef: "Über das neue Arzneimittelgesetz ab 1.1.1990; "Naturheilpraxis" 5/86
3. Karl, Josef: "Phytotherapie"; Tibor Marczell Verlag, München, 3. Auflage 1978
4. Karl, Josef: "Therapiekonzepte für Naturheilkunde", Verlag wie vorher, 1979
5. Weiss, Dr. med. Rudolf Fritz: "Lehrbuch der Phytotherapie", Hippokrates Verlag, Stuttgart, 6. Auflage 1985

Josef Karl



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