Blätter für klassische Homöopathie

„Quis quid ubi quibus auxiliis cur quomodo quando“

Ein Fall von Schulterschmerzen zum Knobeln

von Gerd Aronowski

Der vorliegende Fall ist in erster Linie für Lernende als „Knobelfall“ gedacht. An ihm lassen sich einige Schwierigkeiten bei der Fallanalyse gut verdeutlichen. Deshalb habe ich zur Überschrift auch den Bönninghausensatz vorangestellt, welcher in lateinischer Sprache die Fragepronomen wer, was, wo, womit, warum, wie und wann aneinander reiht. In der Tat stellen wir uns solche Fragesätze häufig, wenn wir Krankheitsfälle analysieren, mit dem Ziel größtmöglicher Sicherheit in der Mittelfindung. Auch die erfahreneren Kollegen, welche den Spaß an solcher Rätselei noch nicht verloren haben, sind hiermit herzlich eingeladen für diesen Fall das heilende Mittel herauszufinden.

Akutes Schmerzsyndrom der Schulter

Im Februar 2000 kam eine 49-jährige Patientin – von Beruf Tänzerin – wegen akuter Schulterschmerzen zu mir in die Sprechstunde. Die Schmerzen hatten sich in den letzten zwei Wochen entwickelt und ein für sie unerträgliches Maß angenommen.

Als erstes war die Patientin zum Orthopäden gegangen, um ihre Beschwerden diagnostizieren zu lassen. Dieser erhob folgenden Befund: Schmerzen in der rechten Schulter mit Ausstrahlung in den Oberarm. Gleichzeitig Nackenschmerzen in den Mittelfinger der rechten Hand ausstrahlend mit Taubheit des Mittel- und Ringfingers.

Die Patientin war in Sorge, ob ihre Schulterbeschwerden möglicherweise von der Wirbelsäule her kamen und wollte sich in dieser Hinsicht untersuchen lassen. Sie war vor 30 Jahren durch einen Hausbrand in Not geraten und musste aus dem 3. Stockwerk eines Gebäudes springen. Dabei war es dann zu verschiedenen Verletzungen der Wirbelsäule gekommen, die aber wieder folgenlos ausheilten und sie in den Folgejahren auch nicht an ihrer Berufsausübung als Balletteuse behinderten.

Die Patientin wurde vom Orthopäden dann zum Neurologen überwiesen, da sich über das Röntgenbild nicht klären ließ, ob die bestehende Symptomatik damit in Zusammenhang stand.

Der Neurologe konnte eine mäßige Verzögerung der Nervenleitgeschwindigkeit des Medianusnerven feststellen. Durch ein CT wurde festgestellt, dass die Patientin eine knöcherne Spinalstenose der HWS C6/7 und einen medialen vertikalen Diskusprolaps C5/6 hatte. In seinem Bericht schrieb er: „Die Symptomatik ist damit erklärt, wobei zusätzlich eine Arthropathie des Schultergelenkes eine Rolle spielen dürfte.“ Darüber hinaus stellte man auch noch die Diagnose eines leichten Karpaltunnelsyndroms.
Man stellte der Patientin eine eher schlechte Prognose in Aussicht und dachte bis hin zu einem operativen Eingriff an der Wirbelsäule. Diesen wollte die Patientin auf keinen Fall vornehmen lassen und stellte sich deshalb bei mir in der Praxis vor. Ich konnte folgenden Befund erheben:

Seit 14 Tagen Schmerzen im rechten Schultergelenk und im Bereich des M. deltoideus. Sie beschrieb, dass der Schmerz von der Schulter in das Handgelenk und in den Mittel- und Ringfinger der rechten Hand ausstrahlte. Die Patientin konnte den Arm wegen der Schmerzen nicht anheben. Auch das Liegen auf dem Schultergelenk verschlechterte den Schmerz. Die Bewegung des gebeugten Armes zur Brust war wegen der Schmerzen nicht möglich. Ebenso konnte sie die Hand nicht zur hinteren Hosentasche führen. Sie beschrieb, dass es ihr bei den zum Teil recht heftigen Schmerzen sehr übel wurde. Das Tragen einer leichten Last war ebenfalls unerträglich. Im rechten Arm fühlte sie eine lähmige Schwere, die sie auch als „Unbrauchbarkeit“ des rechten Armes bezeichnete. Die vom Orthopäden genannte Taubheit der Finger hatte – wie sich bei näherer Befragung herausstellte – phasenweise auch schon vor der nun akuten Schultersymptomatik bestanden.

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Welches war die von mir verordnete Arznei? Die Auflösung finden sie in einer der folgenden Ausgaben der „Naturheilpraxis“.

Anschrift des Verfassers:
Gerd Aronowski
Gottfried-von-Herder-Weg 13
78464 Konstanz



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Naturheilpraxis 8/2001