THEMA AUSBILDUNG

Der schriftliche Teil der Überprüfung

Ablauf - Tips - Ratschläge (Teil 1)

Von Anja Siegert

Durch die Leitlinienkommission des Bundesministeriums für Gesundheit in den Jahren 1990/1991, welche sich u. a. aus Vertretern der Ländergesundheitsministerien und Amtsärzten sowie Sachverständigen von Heilpraktikern und naturheilkundlich orientierten Ärzten zusammensetzte, wurde versucht, auf Basis von Empfehlungen an die einzelnen Bundesländer, die eigentliche Überprüfung zu vereinheitlichen und damit auch insgesamt überschaubarer und gerechter zu gestalten.

Im Laufe der Zeit haben sich diese Empfehlungen für die Überprüfung langsam aber sicher durchgesetzt, wobei man allerdings immer noch Unterschiede bezüglich der Durchführung etc. feststellen kann.

Im schriftlichen Teil nun stellen sogenannte Multiple-Choice Fragen (Fragen im "Antwort-Wahl-Verfahren") den Kernpunkt des Testmodus dar.

Laut den Leitlinien wird den Bundesländern folgendes vorgeschlagen: "Für neun Zehntel der Fragen ist das Antwort-Wahl-Verfahren anzuwenden. Für das restliche Zehntel sind Fragen zu wählen, die in Form einer wörtlichen Darlegung zu beantworten sind."

Schaut man sich den schriftlichen Teil der Überprüfung in den Bundesländern allerdings genauer an, so erkennt man, daß fast immer zu 100% Multiple-Choice Fragen zum Einsatz kommen. Gestellte Fragen für einen freien Beantwortungsmodus kommen nur noch überaus selten vor.

Weiterhin stellen o. g. Leitlinien klar, daß "... Fragen klar und verständlich zu formulieren und auf den Bereich der unerläßlichen Kenntnisse zu beschränken sind." Der Terminus "unerläßlichen Kenntnisse" ist alleine für sich gesehen sehr weit gefaßt und enthält eine große Spannweite medizinischen Wissens, welches ein zukünftiger Heilpraktiker zu erlernen hat. Dagegen spricht im Prinzip nichts - im Gegenteil, hat der Heilpraktikerberuf doch auch eine große Menge an Möglichkeiten und Freiheit in der Tätigkeitsausübung zu bieten.

Was die Zeit der Beantwortung der Fragen anbelangt, so gibt die Leitlinienkommission auch hier eine klare Aussage: "... dem Antragsteller stehen für die Beantwortung einer Frage nach dem Antwort-Wahl-Verfahren zwei Minuten, für die Beantwortung einer Frage durch die wörtliche Darlegung vier Minuten zur Verfügung."

Diese Vorgabe eines Zeitmodus wurde für die einzelnen Überprüfungen der Länder im großen und ganzen auch eingehalten. Welches Mindestziel hat man nun im schriftlichen Teil zu erreichen? Folgende Empfehlungen sind diesbezüglich den Leitlinien zu entnehmen: "Antragsteller, die mindestens drei Viertel von Hundert der im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantwortenden Fragen und drei Viertel der in wörtlicher Darlegung zu beantwortenden Fragen zutreffend beantwortet haben, werden zur Fortsetzung der Überprüfung im mündlichen Teil zugelassen."

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Anschrift der Verfasserin
A.S.i.t. - Anja Siegert
Pilgerwiesenstr. 15
73630 Remshalden

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