DOKUMENTATION

Patientenrechte in Deutschland heute

Beschluß der 72. Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerien und Minister, Senatorinnen und Senatoren

von Hubert Donhauser

Patientenrechte sind nicht in Gesetzen oder in Verordnungen festgeschrieben, sondern beruhen zu über 90 % auf Urteilen verschiedener Gerichte zu ganz individuellen Einzelfällen. Zwar sind auch auf diesem Weg die Rechte der Patienten gut abgesichert, allerdings in einer z. T. sehr unübersichtlichen Art und Weise. Durch die Veröffentlichung des Dokumentes "Patientenrechte in Deutschland heute" soll nun in allgemein verständlicher Form ein Überblick über bestehenden Rechte geschaffen werden. "Wer als Patient über seine Rechte informiert ist, kann sich aktiv am Behandlungsprozeß beteiligen, wer als Arzt oder Ärztin, Krankenhaus oder Versicherung seine Pflichten kennt, kann PatientenInnen besser unterstützen." (1)

Patientenrechte und deren Inhalte zu beachten gehört selbstverständlich ebenfalls zu den Pflichtgrundsätzen des Heilpraktikers. Sollte er gegen diese Pflichten seines Berufes verstoßen, so sind die für den Arzthaftungsprozess geltenden prozessualen Grundsätze auch bei der gerichtlichen Inanspruchnahme eines Heilpraktikers zu beachten. (2) So gesehen ist es auch für ihn unerläßlich - gerade auch im Sinne seiner Patientenschaft - sich mit dieser Thematik gehörig auseinander zu setzen.

Auf ihrer 72. Konferenz im Juni 1999 haben die für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder ein wichtiges Dokument zum Thema "Patientenrechte in Deutschland heute" beraten und einstimmig verabschiedet.

Beteiligt waren daran maßgebliche Institutionen im Bereich des Gesundheitswesen, wie z. B. Vertreter der Länder, dem Bundesministerium für Gesundheit, der Deutsche Pflegerat, die Verbraucher und Patientenschutzverbände, die Krankenkassen, die Bundesärzte und Bundeszahnärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, darüber hinaus noch Datenschutzbeauftragte. Daraufhin wurde dieses Dokument einer erweiterten Fachöffentlichkeit zur Diskussion vorgestellt.

Basis der GMK Veröffentlichung stellt u. a. ein Rechtsgutachten des Instituts für Gesundheit- und Rechtsmedizin der Universität Bremen unter Leitung der Professoren Robert Francke und Dieter Hart dar. Von einigen Veränderungen abgesehen, stimmt es vom Konzept her mit deren Entwurf einer "Charta der Patientenrechte" überein (3) Neue rechtliche Grundlagen werden durch den Beschluß natürlich nicht geschaffen, die bestehende Rechtssprechung gewährleistet im Prinzip schon einen ansehnlichen Schutz der einzelnen Parteien. Somit weist die Verlautbarung der GMK mehr ein deklatorisches denn einen juristisches Gepräge auf.

Ein Ziel war es, relativ zentrale bzw. auch neutrale Informationen an die Hand geben zu können, welche primär zu einer vertrauensvollen, partnerschaftlichen Therapeuten-Patienten-Beziehung beitragen können. Unbestreitbar ist wohl, daß ein gut informierter Patient bessere Überlegungen anstellen und geeignetere Entscheidungen in Problemfällen treffen kann, was direkten und positiven Einfluß auch auf die Qualität seines Selbstbestimmungsrecht hat.

Im Raum stehen bleibt allerdings die Frage, ob durch eine solche Patientenrechtsregelung auch ein vermittelnder Einfluß zur Vermeidung von Konflikten bzw. zur Konsensbildung hervorgerufen wird, der präventiv Streitigkeiten vermindern hilft. Umgekehrt könnte auch die Möglichkeit bestehen, daß - gerade auf Seiten der Patienten - zusätzliche Erwartungen geweckt werden, was die Begehrlichkeit von Ansprüchen bei evtl. Unzufriedenheiten in Behandlungen anbelangt. Natürlich existiert auf der anderen Seite schon längst - durch Gerichte und entsprechende Urteile iniziiert - ein inzwischen hinreichender und zum Teil gut entwickelter Verrechtlichungsprozess, gerade auch im Problembereich der Arzthaftung. Hier kann durch Parallelen die Tätigkeit des Heilpraktikers nicht ausgeklammert werden.

Gegliedert ist das gesamte Dokument der GMK in vier wesentliche Kapitel die folgende Themenbereiche besitzen: Patientenrechte auf sorgfältige Information, Patientenrechte in der Behandlung, das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und Rechte im Schadensfall. In einem zusätzlichen Anhang finden sich Adressen von Landesärztekammern, Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern sowie zahnärztliche Patientenberatungsstellen, Verbraucherzentralen und unabhängige Patientenschutzorganisationen und weitere Patientenberatungsstellen.

Um einen Ein- und Überblick zu bekommen sollen nun wichtige Inhalte des GMK - Dokumentes zitiert und mit einigen Anmerkungen versehen werden.

...
Anmerkungen:
(1) Wischer, C.: Vorwort des Dokumentes "Patientenrechte in Deutschland heute", Bremen 1999
(2) OLG Düsseldorf, 17. 3. 1994, 8 U 151/92
(3) Franke, R.; Hart,D.: Charta der Patientenrechte. Bremen 1999
(4) Franke, R.; Hart, D.: ebenda S. 203
(5) vgl. z.B. NJW 1991,2349; 1998, 1784
(6) vgl. Dressler; Steffen: Arzthaftungsrecht. 8. Aufl, 1999

Dr. Hubert Donhauser
Epernayerstr. 16
76275 Ettlingen

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