POLITIK

Referententwurf

10. AMG-Novelle

Die AMG-Novelle sieht einschneidende Veränderungen des Nachzulassungsverfahrens vor, die nicht nur die aufgrund der EU-Beanstandung notwendigen Verfahrensänderungen umfassen, sondern weit darüber hinausgehende Maßnahmen, die größtenteils der "Beschleunigung der Nachzulassung" dienen sollen. Es ist zu befürchten, daß diese Änderungen der gesetzlichen Vorschriften einseitig zu Lasten der Antragsteller gehen und ein wenig auch den unzutreffenden Eindruck erwecke, der schleppende Fortgang der Nachzulassung in den vergangenen Jahren sei durch die Arzneimittelhersteller verschuldet. Es gibt Beispiele genug , die zeigen, daß die vorgesehenen Gesetzesänderungen unzumutbare und nicht gerechtfertigte Härten mit sich bringen würden, so etwa die Abschaffung der Änderungsmöglichkeiten nach § 105 Abs. 3a Nrn. 1 - 5 AMG, die das Ende zahlreicher Nachzulassungspräparate bedeuten und in vielen Fällen die Nutzung der "traditionellen" Regelung nach § 109a AMG unmöglich machen würde.

Mit dem Argument "Beschleunigung der Nachzulassung" sieht der Referentenentwurf über die eigentliche Zweckbestimmung hinaus einige weitere Änderungen vor, die für ca. 5-8000 Arzneien das schnelle "Aus" bedeuten können, wenn sie so verabschiedet werden. Unverkennbar ist der Entwurf von der Absicht geprägt, das Nachzulassungsverfahren dadurch zu beschleunigen, daß möglichst viele der Alt-Arzneimittel schon aus formalen Gründen keine Chance mehr haben und "die Flinte ins Korn werfen". Wie immer bei derartigen restriktiven Maßnahmen sind die naturheilkundlich-ganzheitlichen.Arzneimittel besonders betroffen.

Der Entwurf sieht u.a. vor, daß für alle Altarzneimittel, die das ursprünglich bis 2004 zugesicherte Abverkaufsrecht verlieren, binnen drei Monaten Wirksamkeitsnachweise und toxikologische Studien mit beurteilenden wissenschaftlichen Gutachten vorgelegt werden müssen. Binnen zwei Monaten müssen diese Arzneien auf der Verpackung und dem Beipackzettel den Hinweis "vorläufig zugelassen" tragen. Da z.B. geblisterte Kapseln nicht umgepackt werden können, bedeutet das Vernichtung ganzer Lagerbestände. Homöopathische Arzneien dürfen nur noch nach den Regeln des HAB hergestellt werden, nicht mehr nach anderen homöopathischen Verfahren, weil angeblich alle Verfahren im HAB niedergelegt sind. Das müßten die Homöopathen prüfen, ob das akzeptabel ist.

Die vorgesehene drastische Verkürzung der Mängelbeseitigungsfrist auf sechs Monate läßt vollkommen außer Acht, daß seit Einreichen der Nachzulassungsunterlagen viele Jahre vergangen sind und sich zwangsläufig Nachbesserungsbedarf ergibt, der nicht in der Kürze der vorgesehenen Zeit zu erfüllen ist. Außerdem werden die Änderungen bezüglich der Kennzeichnungsanforderungen, die innerhalb weniger Monate umzusetzen wären und die angeblich der Verbraucherinformation dienen sollen, zu einer immensen finanziellen Belastung der Arzneimittelhersteller führen. Auch die Angabe "vorläufig zugelassen" ist aus vielen Gründen als verfehlt und für den Verbraucher als irreführend anzusehen.

Im einzelnen sieht der Referentenentwurf u.a. folgende Änderungen vor. § 25 Absatz 4 wird wie folgt gefaßt: "(4) Bei Beanstandungen der vorgelegten Unterlagen ist dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, Mängeln innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch höchstens innerhalb sechs Monaten abzuhelfen. Wird den Mängeln nicht abgeholfen, so ist die Zulassung zu versagen. Nach einer Entscheidung über die Versagung der Zulassung ist das Einreichen von Unterlagen zur Mängelbeseitigung nicht mehr zulässig." § 105 wird u.a. wie folgt geändert:

Absatz 5 wird wie folgt gefaßt: "(5) Bei Beanstandungen hat der Antragsteller innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch höchstens innerhalb sechs Monaten nach Mitteilung der Beanstandungen den Mängeln abzuhelfen; die Mängelbeseitigung ist in einem Schriftsatz darzulegen. Wird den Mängeln nicht innerhalb dieser Frist abgeholfen, so ist die Zulassung zu versagen. Nach einer Entscheidung über die Versagung der Zulassung ist das Einreichen von Unterlagen zur Mängelbeseitigung nicht mehr zulässig."

Es ist zu erwarten, daß der Regierungsentwurf der 10. AMG-Novelle bereits im Mai 1999 vorgelegt werden könnte. Mit einer Verabschieden könnte. Mit einer Verabschiedung wäre dann voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres zu rechnen, mit dem Inkrafttreten im Herbst. Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker -AMK- hat zu dem vorliegenden Entwurf der 10. AMG-Novelle gegenüber dem BMG innerhalb der vorgegebenen Frist bis zum 30.04.1999 Stellung genommen, um unnötige Härten besonders für die Naturheilmittel zu verhindern oder doch zumindest abzumildern.


Arzneimittel-Richtlinien gerichtlich gestoppt

Auf Antrag von drei Arzneimittelherstellern (vertreten durch Rechtsanwalt Kozianka, Hamburg) hat das Landgericht Hamburg heute, am 31. März 1999, drei einstweilige Verfügungen erlassen. Danach ist es dem Bundesausschuß verboten, die Arzneimittel-Richtlinien bekanntzumachen oder bekanntmachen zu lassen, soweit

- dort die Arzneimittelgruppen "Carminative, Corticosteroidkombinationen, zur topischen Anwendung", Enzympräparate zur Substitution, orale Darreichungsformen", Hämorroidenmittel in fixer Kombination, zur lokalen Anwendung" und "Otologika" aufgeführt werden und deren Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt oder ausgeschlossen wird,

- dort die Arzneimittelgruppen "alkoholhaltige Arzneimittel mit mind. 5 Vol.% Alkohol, zur oralen Anwendung" aufgeführt werden und deren Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt oder ausgeschlossen wird,

- darin die Verordnungsfähigkeit der Arzneimittelgruppe "Mineralstoffe und Spurenelemente, auch in fixer Kombination zur Lasten der gesetzlichen Krankenkassen eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.

Wegen weiterer möglicher einstweiliger Verfügungen gegen die Arzneimittel-Richtlinien, aber auch aus prinzipiellen Gründen wird nach jetzigem Erkenntnisstand der BÄK von einer (auch nur Teil-) Publikation der Arzneimittel-Richtlinien absehen und seinerseits nun das Hauptsacheverfahren betreiben.

Arbeitsgemeinschaft Naturheilkunde


Arzneiverordnungs-Report:

Auf einer Pressekonferenz im Presseclub Bonn der W + D Wissenschaft und Dokumentation Beratungs- und Entwicklungs GmbH hat Geschäftsführer Hans-Joachim Maes sein Buch "W + D Nachsicht: Arzneiverordnungs-Report 1986 - 1998" der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hat er in Bezug auf den Arzneiverordnungs-Report (AVR) geäußert: "Der AVR ist ein Musterbeispiel für fortgesetzte, gravierende wissenschaftliche Unredlichkeit und Täuschung der Fachwelt und der Öffentlichkeit. Und er gab einige Beispiele hierzu:

- Es sind vielfach über Jahre gar keine neuen Ausarbeitungen erfolgt, sondern Textblöcke recycelt worden;
- Der Begriff "umstritten" ist ein agitatorischer Kampfbegriff;
- Darstellungen sind mangelhaft, unkorrekt, auch fälschend;
- Abenteuerliche Vergleiche, unkorrekte Basisdaten etc. führen zu grotesken Falschdarstellungen;
- Rechnerisches Unvermögen oder Absicht schafft "manipulationsfähige Manövriermassen in Milliardenhöhe".

Der seit 1985 jährlich erscheinende AVR von Schwabe/Paffrath war in der Vergangenheit mehrfach Basis für Erörterungen von Fragen der Gesundheitspolitik, des Arzneimittelrechts, der Bewertung ärztlichen Verhaltens und anderer arzneimittelbezogener Themen. Vor diesem Hintergrund kam dem AVR in der Vergangenheit nicht zuletzt auch in Bezug auf die Positivlistendiskussion sowie der zum 01.04.1999 in Kraft tretenden Arzneimittel-Richtlinien (AMR) eine besonders unrühmliche Bedeutung zu. Ein konkretes Beispiel für unzureichend recherchierte und polemisch eingesetzte Pseudotatsachen gab Maes in Bezug auf den Begriff der "umstrittenen Arzneimittel".

Nach seinen Aussagen wurde der Begriff "umstritten" im AVR 1998 insgesamt 78 mal gebraucht. In lediglich fünf Fällen wurden Quellen für die angebliche Umstrittenheit genannt. Selbst in diesen Fällen, in denen Quellen genannt wurden, wurden diese z. T. falsch zitiert. Die Frage, ob der Begriff "umstritten" zu Recht verwendet wurde, bleibt bei diesen Betrachtungen zunächst noch völlig außen vor. Maes bezeichnet den Begriff "umstritten" in diesem Zusammenhang als Kampfbegriff zu Propagandazwecken: "Das Recht auf Meinungsfreiheit ist nicht das Recht auf Lüge"


Phytopharmaka - Kinderdosierungen

Inzwischen liegt eine Neuauflage der "Kinderdosierungen von Phytopharmaka" der Kooperation Phytopharmaka vor. Dieses Buch enthält im ersten Teil in tabellarischer Form berechnete Empfehlungen zur Anwendung und Dosierung monographierter Arzneidrogen und ihren Zubereitungen für Kinder. Ergänzt werden die Berechnungen durch die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zu Kinderdosierungen aus dem Bereich der bei Erkältung angewendeten Arzneidrogen und ihren Zubereitungen. Diese Untersuchung des Instituts für Medizinische Statistik GmbH (IMS) wurde mit über 100 Pädiatern durchgeführt, die ihre praktischen Erfahrungen in diese Auswertung haben einfließen lassen. Das Buch "Kinderdosierungen von Phytopharmaka", 2. Auflage, kann zum Stückpreis von DM 138,- bei der Kooperation Phytopharmaka in Bonn bezogen werden.


Lebensmittel und Gentechnik

Die Informationsschrift beantwortet im Eingangskapitel die Frage, was Gentechnik ist, und gibt einen Überblick über das Potential, das in dieser Variante der Biotechnologie steckt. In einem weiteren Kapitel werden die Einsatzmöglichkeiten gentechnischer Methoden im Bereich der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie an verschiedenen Beispielen aufgezeigt. Ausführlich widmet sich die Informationsschrift dem Thema der Sicherheitsbewertung. Informiert wird auch über das Risikopotential von Antibiotikaresistenzgenen, die zur Markierung (Markergene) von Pflanzenzellen eingesetzt werden. Ein Überblick über den rechtlichen Rahmen für den Einsatz und Nachweis gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln sowie eine umfangreiche Literaturliste und ein Glossar zum Thema runden die Informationsschrift ab.


Die Selbstmedikation in Deutschland 1998

Der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH) hat wie jedes Jahr unter dem Titel "Der Selbstmedikationsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland in Zahlen 1998" seine jährliche Broschüre statistischer Daten zum Arzneimittelmarkt vor. Die 12. Auflage dieser Publikation gibt anhand von 29 Tabellen und Abbildungen detaillierte Einblicke in marktrelevante Entwicklungen mit besonderer Berücksichtigung der Selbstmedikation, d. h. des Selbstkaufs rezeptfreier Arzneimittel.

Die verzeichneten Entwicklungen sind mit Blick auf die zurückliegende 3. Stufe der Gesundheitsreform ebenso wie im Hinblick auf die sich abzeichnenden Veränderungen pharmapolitischer Rahmenbedingungen von besonderer wirtschaftlicher wie gesundheitspolitischer Relevanz.

Wie die aktuellen Marktzahlen erneut belegen, hatte die drastische Zuzahlungserhöhung zum 01.07.1997 eine nachhaltige Wirkung auf das Patienten- und Ärzteverhalten und damit die Struktur des Arzneimittelmarktes. Während das Umsatzvolumen rezeptpflichtiger Arzneimittel bedingt durch eine ausgeprägte Strukturkomponente um 9% auf 37,2 Mrd. DM anwuchs, blieben die Umsätze des rezeptfreien Apothekenmarktes nahezu unverändert bei 14,8 Mrd. DM. Die stagnierende Umsatzentwicklung ging in beiden Segmenten des rezeptfreien Marktes, d. h. bei den Selbstkäufen und bei den Verordnungen dieser Präparate, mit einem Mengenrückgang um jeweils 3% einher.

Einerseits deutet dies darauf hin, daß die Ärzte rezeptfreie Präparate unter einem nach wie vor bestehenden Budgetdruck zurückhaltend verordnet haben. Dabei dürften sie auch in Betracht gezogen haben, daß sich Verordnungen bei Präparaten, die häufig unter oder in der Nähe des Zuzahlungsbetrags liegen, für den Patienten finanziell nicht lohnen. Zum anderen deutet die Entwicklung im Selbstmedikationsbereich darauf hin, daß die "privaten Gesundheitsbudgets" der Verbraucher infolge der hohen Zuzahlungen auf rezeptpflichtige Arzneimittel nahezu ausgeschöpft sind, so daß eine darüber hinausgehende Zahlungsbereitschaft für Selbstmedikationspräparate zur Vorbeugung oder Behandlung von Gesundheitsstörungen kaum noch besteht. Die entsprechenden Relationen werden deutlich, wenn man berücksichtigt, daß die Bundesbürger im Durchschnitt knapp 100 DM für die Selbstmedikation pro Jahr ausgeben, während sie inzwischen bereits mehr als 75 DM pro Jahr für Arzneimittelzuzahlungen aufwenden müssen. Der letztgenannte Betrag ist gegenüber dem Vorjahr erneut um ca. 25% gestiegen und lag noch im Jahr 1995 bei wenig mehr als 40 DM pro Kopf.

Wie die graphischen Darstellungen in der Broschüre zeigen, ist der Selbstmedikationsmarkt im mittel- bis längerfristigen Trend nach wie vor das überragende Wachstumssegment des Arzneimittelmarktes. Inzwischen werden 41% aller in Deutschland abgegebenen Medikamente und 68% aller rezeptfreien Arzneimittel von den Patienten eigenverantwortlich im Wege der Selbstmedikation erworben. Beide genannten Werte liegen jeweils einen Prozentpunkt über den Vorjahreszahlen.

Von den Pharmapreisen ging auch im Jahr 1998 wie bereits in vielen Jahren zuvor kein ausgabentreibender Effekt aus. Wenngleich der Preisindex rezeptfreier Arzneimittel um knapp 2% über dem Vorjahresniveau lag, konnte die Entwicklung insgesamt seit 1995 den ansteigenden Herstellungs- und Lebenshaltungskosten nicht folgen, so daß die realen Preise rezeptfreier Arzneimittel wie auch die für den Gesamtmarkt unter dem Niveau des Jahres 1995 liegen.

Aus dem Bereich der Arzneimittelwerbung ist zu berichten, daß die Aufwendungen für Arzneimittelpublikumswerbung sich im Jahr 1998 auf 865 Mio. DM beliefen. Das wichtigste Medium war wiederum das Fernsehen, dessen Marktanteil mit über 60% einen vorläufigen Höhepunkt erreichte. Die Tendenz einer Verschiebung der Werbeinvestitionen aus dem Print- in den TV-Bereich setzt sich damit ebenso fort wie der bereits 1997 eingeleitete Rückgang der Gesamtwerbeaufwendungen um nunmehr wiederum 3%.

(Quelle BAH)


Erfolglose Verfassungsbeschwerden

Mit Beschlüssen vom 25.Februar 1999, Az.: 1 BvR 1472/91 und 1 BvR 1510/91 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerden dreier Arzneimittel-Hersteller entschieden, die gegen die Veröffentlichung der Präparateübersicht zur Negativliste über unwirtschaftliche Arzneimittel durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gerichtet waren. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen.

Zur Begründung führt es aus, daß nicht ersichtlich sei, daß die beschwerdeführenden Unternehmen durch die der Verfassungsbeschwerde konkret zugrunde liegende ablehnende Entscheidung des Landessozialgerichts NRW in Essen (LSG NRW) besonders betroffen seien, insbesondere einen besonders schweren Nachteil erlitten hätten.

Entgegen der Ansicht des LSG NRW ist das BVerfG jedoch der Ansicht, daß die Präparateübersicht, die auf der Basis der Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel vom BMG veröffentlicht worden ist, den Schutzbereich des Artikel 12 GG (Berufsfreiheit) berühre. Allerdings führt das BVerfG in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus, daß die Veröffentlichung der Präparateübersicht im Jahre 1991 durch das BMG, selbst wenn es sich dabei um eine Veröffentlichung handeln sollte, zu der das Ministerium nicht berechtigt war, keinen eigenständigen rechtlichen Nachteil für die Beschwerdeführer mit sich brächte. Denn die Arzneimittel, die in der Präparateübersicht zusammengestellt seien, würden rechtlich wirksam bereits durch § 34 Abs. 3 SGB V und die darauf basierende Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel aus dem Jahre 1990 von der Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.


Anerkennung einer Ergänzungsschule

An der Schulgesetzänderung des § 161 in Niedersachsen scheiden sich die Geister. Auch NATURHEILPRAXIS hat regelmäßig über die Gesetzesänderung und den Ministeriellen Erlaß berichtet und freilich die Problempunkte angesprochen. Inzwischen hatte die Wilhelm-Rehberg-Schule in Wunstorf einen diesbezüglichen Antrag auf Zulassung gestellt, den das Ministerium wie folgt beantwortete:

"Sehr geehrte Damen und Herren!

I
Aufgrund Ihres Antrages vom 12.11.98 verleihe ich gemäß § 161 NSchG der Wilhelm-Rehberg-Schule in Wunstorf mit Wirkung vom 10.12.1998 die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule. Der von Ihnen eingereichte Lehrplan sowie die Prüfungsordnung für diese Ergänzungsschule vom 01.12.1998 werden genehmigt. Der genehmigte Lehrplan (Anlage 1), die genehmigte Prüfungsordnung (Anlage 2) und das Muster des genehmigten Abschlusszeugnisses (Anlage 3) sind Bestandteil dieses Bescheides.

Gemäß § 161 NSchG ist der Unterricht nach dem von mir genehmigten Lehrplan zu erteilen und die Abschlussprüfung nach der genehmigten Prüfungsordnung hat unter dem Vorsitz einer Beauftragten oder eines Beauftragten der Schulbehörde stattzufinden. Mit der Wahrnehmung der Schulleitung durch Herrn Werner Sandrock bin ich einverstanden.

Jeder Wechsel des Schulträgers und der Schulleitung, jede Einstellung von Lehrkräften sowie jede wesentliche Änderung der Schuleinrichtungen sind mir gemäß § 158 Abs. 3 NSchG anzuzeigen. Bei der Einstellung von Lehrkräften sind Nachweise über deren Vorbildung beizufügen.

II
Eine Entscheidung über Ihren Antrag vom 12.11.1998, den Schülerinnen und Schülern nach erfolgreicher schriftlicher und mündlicher Abschlussprüfung die Bezeichnung "Heilpraktikerin/Heilpraktiker" mit dem Zusatz "geprüfte/geprüfter" zu verleihen, stelle ich zunächst zurück. Hier sind Zweifel aufgetaucht, ob Ihnen diese Gestattung gem. § 161 Abs. 1 Satz 2 NSchG gegeben werden kann. Diese Vorschrift setzt nämlich voraus, dass für einen bestimmten Beruf vollständig ausgebildet wird (vgl. Seyderhelm/Nagel/Brockmann, NSchG 10/98, § 161 Anm. 4; Galas/Habermalz/ Schmidt, NSchG 3. Aufl. § 161 Anm. 1). Nur denjenigen Schulen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die nicht nur für einen Beruf vorbereiten oder ihm dienen (siehe § 161 Abs. 2 Satz 1 NSchG), sondern die vollständige Berufsausbildung übernehmen. Ihre Abschlussprüfung am Ende des Bildungsganges stellt keine Prüfung zu einem Berufsabschluss dar.

Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass § 1 Abs. 3 HPG die Berufsbezeichnung Heilpraktiker eindeutig festgelegt hat. Eine Änderung der Ergänzung der Berufsbezeichnung sieht das HPG nicht vor. Voraussetzung für die Ausübung des Berufes bleibt allein die staatliche Erlaubnis nach § 1 Abs. HPG.

Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, sich innerhalb einer Frist von acht Wochen zu diesen Bedenken zu äußern.

Rechtsbehelfsbelehrung: ...

Hochachtungsvoll ... "

Dieser Brief beantwortet doch zumindest auch einige Fragen, die bisher für die Heilpraktikerschaft noch unbekannt waren.
Da ist zunächst die Frage der Qualifikation der Ausbilder, um die sich der Erlaßgeber durchaus kümmert, und die er offensichtlich prüft. In welcher Weise dieses geschieht, wäre natürlich interessant zu wissen, denn der Heilpraktiker besitzt aus staatlicher Sicht keine Qualifikationen, es sei denn in einem anderen Beruf mit abgeschlossener staatlich anerkannter Ausbildung. Man will aber dennoch hoffen, daß an einer Heilpraktikerschule in erster Linie auch Heilpraktiker unterrichten. Darüber hinaus lehnt die Regierung für die Absolventen der Ergänzungsschule eine Zusatzbezeichnung zur Berufsbezeichnung Heilpraktiker etwa "geprüfter oder geprüfte" ab, was absolut rechtskonform erscheint. Interessant ist natürlich, daß der Schulträger dieses Begehren offensichtlich an die Schulbehörde herangetragen hat, um seine Schützlinge gegenüber den 13.000 anderen deutschen (Normal)-Heilpraktikern abzusetzen. Dieser Versuch zeigt natürlich auch, wie wenig die Antragsteller von der Rechtsmaterie verstehen, in der sie ihre Lösung verankert bekommen haben. An dieser Stelle wird auch klar, daß die Ausbildungsstätte eine Art "staatliche" (nach Landesschulgesetzgebung vorgenommene) Anerkennung genießt, deshalb aber eben noch lange keine "staatlich anerkannten" Heilpraktiker hervorbringt, sondern ganz normale, wie jede andere Ausbildungsstätte auch.

In der Hofberichterstattung vermißt man ein wenig die Klarheit über die Rechtssituation und unterstellt unseren Analysen und Ausführungern, nicht "ordentlich recherchiert" zu sein. Dabei kann man leicht nachlesen, daß NATURHEILPRAXIS als einzige überhaupt mehrfach und differenziert (freilich kritisch, wo nötig) über dieses Problem berichtet hat.

Daß der Erlaß nicht nur von orthgraphischen Fehlern behaftet ist, sondern auch von mehrfachen sachlichen Fehlern, mußte jedem auffallen. Daß auch dieses Ausdruck für die Machart und Qualität des Erlasses ist, wurde von uns deutlich angesprochen. Das möchte man jetzt gern auf "einen Schreibfehler" herunterspielen, über den wir uns "mokieren". - Nein, nein, es ist die Sache. Unsere Vermutung, daß es an Kennern und Experten bei der Erarbeitung gefehlt habe, wird mit dem Hinweis "korrigiert", daß Positiv- und Negativliste "nicht etwa von einem Verband vorgelegt wurde, sondern vom niedersächsischen Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales erarbeitet wurde." "Die Bezirksregierung hat detailliert durch kompetente Mitarbeiter den Lehr- und Stoffplan vorgegeben." Das hatten wir aus Respekt nicht vermutet. Und über die Kürze der Ausbildungszeit (18 Monate) heißt es, "hier hat der Gesetzgeber ein Mindestmaß festgesetzt." - "Überall dort, wo der Gesetzgeber regelnd eingreift, setzt er Mindeststandards ..."

Immerhin ist der Abstand zu den Mindeststandards unserer Konkurrenz derart groß, daß es nicht viel Phantasie bedarf, dies auch einmal zum Anlaß einer Diskussion über den Umfang der Tätigkeitsberechtigung dieser Berufe zu nehmen. Aber alles soll ja erst einmal ein Anfang sein. Verbesserungen sind gefragt und Kenner der Szene. K.F.L.


Rede von Dietmar Falkenberg

Ins Stammbuch...

Auf dem 32. Heilpraktiker-Kongreß in Baden-Baden, vom 26. bis 28. März 1999, der unter dem Motto: "Magische Medizin - Wurzel der Heilkunde" stand, hielt der 1. Vorsitzende des FDH-Landesverbandes Baden-Württemberg, Heilpraktiker Dietmar Falkenberg, zur Kongreßeröffnung eine Rede, die viele wichtige Probleme ansprach und deshalb auch von allgemeinem Interesse sein dürfte:

" ... mit dem 32. Heilpraktiker-Kongreß in Baden-Baden startet unser Landesverband zum Abschluß dieses Jahrtausends in ein weiteres Jahr des intensiven Bemühens um den Ausbau und die Vertiefung unseres Wissens und, "mit Ihrer Hilfe", ein Jahr der Rückbesinnung und des hoffnungsvollen Aufbruchs in eine neue Zeitrechnung.

Jeder Neuanfang zwingt zu einer Rückschau und Bewertung des bisher erreichten. Wir, die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland dürfen mit Stolz auf viele Jahrhunderte Erfahrungsheilkunde zurückblicken. Wir haben es trotz aller Angriffe der sog. Schulmedizin, die gerade mal 200 Jahre alt ist, geschafft den kulturellen Schatz der Natur- und Volksheilkunde nicht nur zu erhalten, sondern in den Herzen und im Bewußtsein der Menschen zu verankern. Dabei waren und sind wir so erfolgreich, daß Verfahren, die noch vor wenigen Jahren als Quacksalberei und Paramedizin abgekanzelt wurden, zunehmend Einzug in die Praxen von Ärzten und anderen Medizinberufen halten.

Im Bericht des Senators für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz der Freien Hansestadt Bremen, von der Tagung der Leitenden Medizinalbeamten der Länder zum Thema "Unkonventionelle medizinische Methoden" (UMM) steht auf Seite 14 folgende Bemerkung:

"Trotz jahrzehntelanger Bemühungen ist es bisher kaum gelungen, methodenübergreifende oder auf einzelne Methoden beschränkte Bewertungskriterien der UMM zu entwickeln. Dieser Mangel bedingt Zweifel an der Fähigkeit der UMM, abgesicherte, reproduzierbare Heilerfolge nachzuweisen und damit zu belegen, mehr als "Magische Medizin" zu sein". Mit dem Kongreßthema: "Magische Medizin - Wurzel der Heilkunde", bekennen wir uns ganz offen zu einer wirklichen Ganzheitsmedizin, die bereit ist alle Aspekte menschlichen Seins zu respektieren und nutzbar zu machen, auch und gerade unter Akzeptanz bisher "magisch erscheinender Phänomene".

Zahlreiche Wirkprinzipien von Arzneimitteln, Therapieverfahren und Heilungsmechanismen sind, ebenso wie die Ursachen zahlreicher Erkrankungen, mit bisher zur Verfügung stehenden, naturwissenschaftlichen Mitteln weder meßbar noch definierbar. Die Existenz dieser Phänomene daher zu leugnen ist aber ebenso unsinnig wie die frühere Vorstellung, daß die Erde eine Scheibe sei.

Der durch Heilpraktiker und ärztliche "Außenseiter" gepflegte und weiterentwickelte, jahrhundertealte Wissens- und Erfahrungsschatz der Naturheilkunde bewährt sich nicht nur in der Praxis (und hier gerade bei den oftmals schon als "austherapiert" geltenden chronisch Kranken) sondern hält auch einer unvoreingenommenen, kritischen Bewertung stand. Die "Unkonventionellen medizinischen Methoden" können heute mehr denn je den Anspruch erheben eine "echte Alternative und Ergänzung" zum Repertoire der sog. Schulmedizin zu sein.

Arzneimittelgesetzgebung?
Nicht nur in dieser vorhin erwähnten Aussage der Leitenden Medizinalbeamten der Länder, sondern auch in der Vorgehensweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und der Arzneimittelgesetzgebung, in der mittlerweile die neunte Novelle bearbeitet wird, kommt eine zunehmend restriktive Haltung gegenüber der Naturheilkunde und den Biologischen Arzneimitteln zum Ausdruck.

Während einerseits, von den ursprünglich 32.049 zur Nachzulassung angemeldeten Arzneimitteln in den vergangenen 9 Jahren gerade mal 1.503 ( < 5%!) eine Zulassung erhalten haben, wurden die Kosten für diese Nachzulassung von ursprünglich DM 3.100 auf jetzt DM 22.100 für Phytotherapeutika, bzw. DM 15.200 für Homöopathika erhöht, das sind 390% bzw. 612% Kostenerhöhung. Dies bedeutet für viele Arzneispezialitäten und deren Hersteller das wirtschaftliche Aus. Mittels Arzneimittel-Richtlinie und Gesundheits-Strukturgesetz erfolgen zusätzliche Eingriffe in den Arzneimittelmarkt, die langfristig dazu führen werden, daß weniger Arzneimittel hergestellt werden und damit für immer aus dem Therapieschatz verschwinden.

Placebo-Effekt und Spontanheilung?
In allen bisherigen Studien und Berichten der Schulmedizin über die Wirkung von Arzneimitteln wird immer wieder der sog. Placebo-Effekt zitiert. Die Bezeichnung Placebo-Effekt dient unter anderem dazu, den Begriff Spontanheilung zu ersetzen und damit vermeintlich "eingebildete" Besserungen oder Heilungen von wissenschaftlich anerkannten und nachprüfbaren Heileffekten zu unterscheiden.

Neueste Forschungsergebnisse und Veröffentlichungen des Instituts für angewandte Erkenntnistheorie und medizinische Methodologie in Freiburg belegen eindeutig, daß die gesamten Bewertungskriterien und Vergleichsstudien des Placeboeffektes von falschen Voraussetzungen ausgehen und nicht haltbar sind. Damit wird seit Jahrzehnten bei der Bewertung von therapeutischen Wirkungen und Erfolgen von falschen "aber wissenschaftlichen" Voraussetzungen ausgegangen !

Zum Thema der sogenannten "Spontanheilung" gibt es eine ganze Reihe von amerikanischen Forschungsergebnissen und Erfahrungsberichten, z.B. von Dr. Andrew Weil, die belegen, daß sich hinter dieser angeblichen Spontanheilung nichts anderes als die biologischen Selbstheilungskräfte des menschlichen Körpers verbergen.

Sinnvoller Einsatz schulmedizinischer Therapie?
In Veröffentlichungen der Doktoren Schlebusch und Scheiner aus dem Zentrum zur Dokumentation für Naturheilverfahren und vom Institut für Holistische Medizin ist zu lesen:
"-er (der Patient) wird in der Schulmedzin nach Schema F behandelt, wobei ca. 35 Prozent aller Patienten noch kränker gemacht werden." Und weiter: "Im ldealfall könnten 20 Prozent aller Krankheitsfälle ausschließlich mit Biologischer Medizin behandelt werden, da die Schulmedizin keine Heilmiftel und -methoden weiß.

Bei 50% aller Fälle ist eine Eigenregulation vorhanden, hier dürfte nicht mit Schulmedizin, sondern müßte mit Biologischer Medizin behandelt werden.

Weitere 10 % aller Krankheitsfälle stellen eine Übergangsphase dar; hier muß der Arzt den Einzelfall entscheiden. Nur die restlichen 20% sind Notfälle mit ausgefallener Eigenregulation. Hier kann nur mit Schulmedizin behandelt werden."

Und was besagt die Realität?
Nur 15% aller Patienten lassen sich nach dem obigen Schema behandeln. Weitere 15% lassen sich teilweise mit Biologischer Medizin behandeln. Der größte Teil jedoch, also 70% aller Patienten, wird mit Schulmedizin behandelt, eqal, ob diese angezeigt ist oder nicht. " "Hier liegt letztlich die wahre Ursache für die Kostenexplosion in unserem Gesundheitswesen. "

Weiterhin vertreten die o.g. Ärzte folgende Thesen, die wir Heilpraktiker seit Jahrzehnten beobachten und auf deren Beachtung wir immer wieder aufmerksam machen, auch im Hinblick auf einen wirklich ernstgemeinten und an den realen Wurzeln anpackenden Verbraucherschutz zum Abbau von Krankheitsursachen:

1. Freizeitstreß, Genußmittel, falsche Ernährung, hastiges Essen, Bewegungsmangel, vergiftete Lebensmittel und schädigende Medikamente können die Patienten selbst abstellen und damit sich und die Allgemeinheit entlasten!

2. Streß am Arbeitsplatz, Ärger im Privatleben, Angst und finanzielle Sorgen könnten durch therapeutische Gespräche und Abbau des Konsumtriebes wirksam reduziert werden. Die Menschen würden zufriedener und glücklicher.

3. Umweltverschmutzung, Lärm und radioaktive Strahlung zu bekämpfen wären die verbleibenden Hauptaufgaben der Gesundheitsbehörden, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verursachern, also Verbraucherschutz in Reinstform.

Und was tun die Politiker und die Wirtschaft?
Obwohl jedes Jahr Unsummen von Geld für die Behandlung von Folgeschäden des Tabakmißbrauchs ausgegeben werden und sowohl die Versichertengemeinschaft als auch die Betriebe stark belasten, subventioniert die EU den Tabakanbau in Europa.
Ein verantwortungsbewußter Forscher, der auf die Gefahren der Gentechnik (Kartoffel) hinweist, wird von seinem Arbeitgeber umgehend entlassen. Man sollte ihm statt dessen eine Europäische Verdienstmedaille verleihen und in die Europäische Kommission zur Kontrolle der Gentechnologie berufen.

Lösungsvorschläge der Deutschen Heilpraktiker:
Zur Verwirklichung einer einfachen, und den Erfordernissen gerecht werdenden Ursachenbekämpfung:

1. Der Respekt vor jeglicher Form des Lebens auf unserer Erde und der Respekt vor der unantastbaren Würde und Einmaligkeit aller Lebensformen, insbesondere der Menschen.

2. Eine Zusammenarbeit aller Disziplinen aus Forschung, Lehre und Praxis. Frei von Dogmen und Konkurrenzverhalten und mit Achtung und Berücksichtigung jeglichen Wissens, also auch der Erfahrung "Anders-denkender".

3. Vorurteilsfreie Einbeziehung der Techniken und Heil- und Gestaltungskräfte die nicht- oder noch nicht meßbar sind.

Denn gerade in diesen, nur per Beobachtung und Intuition erfassbaren Bereichen unseres Geistes und unserer Welt, sind die schöpferischen Kräfte verborgen, die nicht den "magischen Rest" unseres Lebens ausmachen, sondern letztlich den "Kern (oder die Seele) alles Lebendigen" bilden.

Lassen Sie mich zum Schluß meiner heutigen Begrüßungsrede noch zwei kurze Beispiele zum Thema "Magische Medizin" berichten, die aus gut dokumentierten Behandlungsberichten von Kollegen stammen:

1. Zu einem jungen Heilpraktiker kam ein Mann Anfang 20 in die Sprechstunde. Dieser klagte über eine Venenthrombose am rechten Auge und hatte vor drei Jahren schon einmal eine Venenthrombose am linken Auge, wovon eine teilweise Erblindung zurückgeblieben war. Die jetzigen Beschwerden wurden kompliziert durch eine Glaskörperblutung und Entzündung aller Augenhäute. Hausarzt und Augenarzt behandelten ihn korrekt nach den Regeln der Schulmedizin mit den wissenschaftlich anerkannten Arzneimitteln: Trental und Colfarit zur Thrombosehemmung und hoch dosiertem Cortison gegen die Entzündung.

Diese Behandlung erbrachte aber leider keinerlei Besserung und der Patient (und seine Behandler) fürchteten nun den totalen Verlust des Sehvermögens.

Dem Kollegen kam das homöopathische Mittel "Phosphorus" in den Sinn, das auch bei der anschließenden Repertorisation gut auf das Beschwerdebild des Patienten zu passen schien und er verordnete, begleitend zur Einnahme der vom Arzt verordneten Medikamente: Phosphorus LM 18, 5 Tropfen auf ein Glas Wasser, tagsüber schluckweise einzunehmen; mit dem Hinweis ihn sofort anzurufen, wenn sich irgendeine Reaktion bemerkbar machen sollte. (Für die Nicht-Homöopathen: 5 Tropfen LM 18 ist viel weniger als der berühmte Schluck Wasser aus dem Bodensee, den Spötter gegen die kleine Dosis homöopathischer Arzneimittel gerne als Beispiel bringen.) Nach 3 Tagen kam endlich der erlösende Anruf des Patienten, daß alle ! Beschwerden verschwunden seien und der Augenarzt ihm bereits erlaubt hätte, wieder zu arbeiten.

2. Eine Frau Mitte 60 kam zu einem anderen Kollegen in die Praxis, mit einer seit 50 Jahren bestehenden Obstipation (Verstopfung) und genau so lange dauernder Einnahme von Laxantien (Abführmitteln). Mehrere ärztliche Behandlungen und Operationen und auch massiver Einsatz von Leinsamen, Kleie, Buttermilch, Milchzucker und dem reichlichen Verzehr von Obst und Gemüse konnten an dem Zustand nichts ändern.

Nach nur zehn Tagen Therapie mit manueller Bauchbehandlung, Bitterstofftropfen zur Anregung der Verdauungsleistung und einer geringfügigen Ernährungsumstellung konnte sie seit Jahren erstmals ohne Laxantien den Darm entleeren. Seither hat sich ihr Allgemeinzustand dauerhaft gebessert und sie fühlt sich wie neugeboren. Gut daß sich die Kollegen nicht durch die Negativbeurteilung der Wirkung homöopathischer Hochpotenzen von der Behandlung abhalten ließen, oder daß sie den Bericht der Leitenden Medizinalbeamten der Bundesländer nicht überbewerteten.

So konnte diesen beiden Patienten, entgegen allen anerkannten wissenschaftlichen Regeln, geholfen werden. Wäre nicht das Augenlicht eines einzigen Menschen Grund genug, die Scheuklappen der Schulmedizin endlich abzulegen und mit den Vertretern der Naturheilkunde, egal ob Arzt oder Heilpraktiker in einen fairen Dialog einzutreten, und sollten wir nicht gemeinsam alles in unserer Macht stehende tun, um den Naturheilkundigen und ihren Therapieverfahren einen möglichst großen Freiraum zu erhalten?

Ich denke das Wohl der uns anvertrauten Menschen und deren Gesundheit sind jeden nur denkbaren Einsatz und die Überwindung aller ideologischen Schranken wert.

Dietmar Falkenberg


Grauzonen-Makeup

Kommentar zu Dr. Donhauser´s Beitrag "Schönheit und Gesundheit" NHP 4/99

Interessant finde ich den Artikel dort, wo es um die Details in Sachen Faltenunterspritzung(auch Mikrolifting, Laserkosmetik, oder Collagenunterspritzung genannt) geht. Die findigen Therapiekosmetikerinnen oder Kosmetiktherapeutinnen tangieren also das HPG und andere medizinische Indikationen nicht. Mir erscheint auch sehr wichtig, welche Präparate die Damen verwenden:Collagen, Hyaluronsäuren, biologische Lysate (also auch VitOrgan-Ampullen?), Lokalanästhetika, Organpräparate ? Eine Ausbildungsfirma, welche Kosmetikerinnen von "einer Gruppe von Ärzten, Heilpraktikern, Kosmetikerinnen, einer Anwaltskanzlei und Versicherungsfachleuten" auf den Kurs zum Faltenunterspritzen vorbereitet, behauptet die Falte(n) durch "einmaliges Unterspritzen" bei einem "Zeitaufwand von 30 Minuten" verschwinden zu lassen. Das Geschäft boomt, hier und in Amerika sowieso: fast 1,2 Millionen Menschen zwischen 35 und 50 Jahren (also Oldies wie DU und ICH) unterzogen sich im vergangenen Jahr in den USA einer Schönheitsoperation. Am beliebtesten war die Entfernung von Lachfalten und Krampfadern (oder waren das eher Lachadern und Krampffalten?HAHA).

Der Aspekt der Hautverletzung, d.h. Körperverletzung, durch qualifizierte Nichttherapeuten zum Zwecke der manipulativen Hautkorrektur stellt für mein Erachten eine mikrochirurgische Intervention dar. Dieser kunstvoll gedrechselte Begriff soll auf den § l Abs.2 des HPG hinweisen, der ...."ärztliches diagnostische Fachwissen erfordert, um einer Gesundheitsgefährdung durch den Eingriff vorzubeugen....(Urteil des BVerwG IC 25.26.BVerwG 28.09.1965 usw.) wenn auch der/die Heilpraktiker/in die schönen Lachfalten, traurigen Kummerfalten und witzigen Krähenfüße nicht prophylaktisch verhindern vermag, hier liegt doch einiger brisanter Zündstoff verborgen. Denn wer überprüft die geprüften Kosmetikerinnen auf Ihre Hygienesorgfalt und potentiellen Therapieversuche per Feinnadel beim Unterspritzen ? Kollagen ist übrigens verschreibungspflichtig, wie kommt es zum Anbieten desselben zur Applikation an der Kosmetikkundin ?

Nun ja, einige unserer Kollegen/innen praktizieren diese Methode seit langer Zeit und falls das Urteil des VG Gießen rechtskräftig wird, können sich Bauchfaltenträger auch piercen lassen, wo sie wollen. Ein Rechtsanwalt sieht für interessierte Ärzte "ein neues Betätigungsfeld sich eröffnen", denn das Piercing ist Ausübung von Heilkunde und für Berufsfremde unzulässig. Selten genug, daß Ärzte und Heilpraktiker eine neue "Therapie" angeboten bekommen, und dazu noch höchstrichterlich! Und doch: die "bayerischen Heilpraktiker" warnen eindringlich(!) vor dem Zungen-Piercing !Verschiedene Metalle im Mund könnten durch den Speichel zu einer Art "gefährlicher Batterie" werden. Aha, warum nicht umweltfreundliche alternative Energiequellen erschliessen, neben Wasser, Sonne und Meteorismus ? Reichlich spät äussern sich die Heilpraktikers zu diesem und auch anderen Themen, sehr publicityunwirksam für unseren Berufsstand.

Auch das Permanent-Make-Up hat Kratzer und Risse erhalten: bei der Tätowierung unter die Epidermis werden mitunter sogar Farben, die in Autolacken vorkommen, angewendet (Metallic-Chic?). Neben Azofarbstoffen lassen sich auch Belastungen mit Insektenvertilgungsmitteln und Schwermetallen nachweisen. Quo vadis, Kosmetik mag man da unken, denn der ursprüngliche Begriff der Kosmetik ist in einer umfassend bewußten Lebensführung zu sehen, eine Relation zwischen Mikrokosmos und Makrokosmos sollte im Menschen zur Harmonie sich verbinden. Ab und zu denkt man da doch mal an seine Berufsordnung und Berufung nach, inwieweit diese der Realität entsprechen.

Literatur:
Münchener medizinische Wochenschrift 141 (1999)Nr.7
Süddeutsche Zeitung vom 08.04.99
Ärzte Zeitung vom 18.03.99
Medical Tribune März 99
www.faltenunterspritzen.de

Jean P. Lange


Meldungen

Süddeutsche Tage der Naturheilkunde

Mit den Klängen der Orchestersuite in D-Dur von G. Ph. Teleman, wurden die diesjährigen Süddeutschen Tage der Naturheilkunde in der Schwabenlandhalle in Fellbach festlich eröffnet. Begrüßt werden konnte die neu gewählte Vorsitzende der Union Deutscher Heilpraktiker, Frau Monika Gerhardus, die diese Tagung in ihrer Funktion erstmalig kennenlernte. Ein Gruß galt auch den Vorsitzenden und Vertretern der bei der Eröffnung anwesenden Verbände.

Es gab eine Vielzahl von Vorträgen und Seminaren, die schon vor Beginn der Tagung voll ausgebucht waren. Dies sollte uns nicht in Selbstherrlichkeit in einem Zustand der Zufriedenheit, ohne eine Reflexion erstarren lassen. Natürlich gibt es, wie bei jeder Veranstaltung Vorschläge für Änderungen. Soweit diese konstruktiv und thematisch die Sache des Kongresses betreffen, werden sie gerne angenommen und in die Organisation für die nächste Tagung eingebracht.

Die dem Kongress angegliederte Industrieausstellung, die diesmal durch über 130 Firmen gestaltet wurde, fand durch den regen Besuch und die vielen fachlichen Informationsgespräche Anerkennung. Die Anzahl der Gesprächspartner übertraf die Frequenz der vorausgegangenen Jahre.

Wie immer gab es den traditionellen Gesellschaftsabend. Insgesamt war der Kongreß ein Erfolg, für den auch die Besucherzahl von über 1 800, die die des vorigen Jahres übertraf, spricht.


INTERBIOLOGICA 1999

50 Jahre Hessischer Heilpraktikerverband e. V.

Am 20./21. März 1999 fand die diesjährige INTERBIOLOGICA statt. Dieser naturheilkundliche Kongreß in den Rhein-Main-Hallen in Wiesbaden blickt auf eine lange Tradition zurück und hat als Zentrum der Begegnung und des fachlichen Gedankenaustausches von Anfang an zukunftsorientierte Akzente gesetzt. Dies gilt für das Produktangebot und ebenso für die Fachvorträge im Rahmen des Kongresses. Wie die Vorsitzende des Hessischen Heilpraktikerverbandes, Ingeborg Meerkamp van Embden, in ihrer Eröffnungsansprache mitteilte, hätten sich trotz wirtschaftlicher Probleme, mit denen sich gerade die mittelständischen Firmen auseinandersetzen müßten, über 160 Unternehmen zur Teilnahme als Aussteller an der diesjährigen INTERBIOLOGICA entschlossen. Sie werte diese Rekordbeteiligung als ein Zeichen des ungebrochenen Vertrauens in die Qualität und Multiplikatorwirkung dieses Kongresses.

Von großer Aktualität war der thematische Schwerpunkt der diesjährigen Referate, die der wachsenden Bedeutung von Hauterkrankungen gewidmet waren. Das Einleitungsreferat hielt der angesehene Dermatologe und Psychosomatiker Prof. Dr. med. Uwe Gieler von der Universität Gießen. Gieler erläuterte an Hand eindrucksvoller Aufnahmen und Graphiken die engen Zusammenhänge zwischen psychischen Einflüssen und deren klinische Hautsymptomen, und untermauerte seine Ausführungen durch aktuelle Forschungsergebnisse seines Institutes.

Eine Reihe weiterer exzellenter Referenten befaßte sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit dermatologischen Erkrankungen und deren Therapie.

Die INTERBIOLOGICA wurde ca. 1600 Heilpraktikern und Vertretern der Naturheilkunde aus dem In- und Ausland besucht; ein gleichbleibend hohes Besucheraufkommen seit Gründung dieses naturheilkundlichen Kongresses vor mehr als 20 Jahren.

Der Hessische Heilpraktikerverband feierte im Rahmen der INTERBIOLOGICA gleichzeitig auch sein 50.- jähriges Bestehen. Landesverbandsvorsitzende Meerkamp van Embden zeichnete ein Bild der von Höhen und Tiefen gekennzeichneten Geschichte der Deutschen Heilpraktikerschaft und die Merkmale dieser berufsständischen Organisation:

- Das Vertrauen großer Teile der Bevölkerung in den Sinn und den notwendigen Erhalt der Naturheilkunde
- Das Spannungsfeld Arzt - Heilpraktiker
- Die Grauzone hinsichtlich einer verantwortungsbewußten
- Aus- und Fortbildung des Heilprkatikerstandes.

Naturheilkunde sei ein wertvoller und unantastbarer Bestandteil der Volksgesundheit. Ihre präventive und kurative Anwendung erfordere neben persönlicher Integrität ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz. Meerkamp van Embden forderte deshalb eine Untermauerung dieser Kompetenz durch eine entsprechend qualifizierte berufsstän- dische Aus- und Fortbildung. Als Vertreter der Hessischen Landesregierung und Referatsleiter für die Heilberufe in Hessen, betonte Arno Goßmann die jahrelange, gute Zusammenarbeit zwischen der Hessischen Landesregierung und dem Hessischen Heilpraktikerverband.

Grußworte sprachen auch der Präsident des Bundesverbandes der Fachverbände Deutscher Heilpraktiker, Peter Ziizmann, und der Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg, Dieter Falkenberg.

Zizmann würdigte die großen Verdienste der früheren Landesverbandsvorsitzenden seit Gründung des Hessischen Landesverbandes vor nunmehr 50 Jahren. Besondere Anerkennung wurde dem zuletzt amtierenden Landesverbandsvorsitzenden und derzeitigen Vizepräsidenten des Bundesverbandes, Karl-Fritz König, gezollt, der durch seinen unermüdlichen Einsatz auf Landes- und Bundesebene den Hessischen Landesverband zu einer starken Heilpraktikerorganisation gemacht habe.

Dem früheren Landesverbandsvorsitzenden Josef Diener überreichte die Vorsitzende Meerkamp van Embden, in Würdigung der großen Verdienste dieses inzwischen fast 97-Jährigen beim Aufbau des Landesverbandes nach dem zweiten Weltkrieg, eine Urkunde und die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.

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Naturheilpraxis 05/99