Dr. Konstantin Keller, Dr. Sibylle Greiner; Dr. Peter Stockebrand (Hrsg.):
"Homöopathische Arzneimittel - Materialien zur Bewertung"

Govi-Verlag, Frankfurt (Main); 3 Bände in Lose-Blatt-Heftung; DM 198.-



Nun ist es da: Das gesammelte Material der Aufbereitungskommission D, erarbeitet von der vom Gesetzgeber eingerichteten Kommission für besondere Therapierichtung. Es sind in diesen drei sehr umfangreichen Bänden die ganzen in zehn Jahren aufgearbeiteten Materialien enthalten, welche homöopathische Arzneimittel betreffen. Meiner Ansicht nach wird niemand an diesem Werk vorbeikommen: Ist es doch, nachdem diese Monografien Gesetzescharakter haben, unerläßlich, genau zu wissen, was und wie in der Homöopathie künftig verordnet werden kann. Der aufmerksame Leser wird schnell erkennen, daß eine Reihe von Mitteln durch das Raster der Überprüfung gefallen ist. In solchen Fällen heißt es dann lapidar "die Anwendungsgebiete sind nicht ausreichend belegt" (z.B. bei Artemisia vulgaris). Bei Tierorganpräparaten sind bekanntlich drastische Verschärfungen in Kraft getreten, die häufig mit einer Erhöhung der niedrigsten Potenz einhergehen (z.B. "erst ab D8 zugänglich"). Auch für eine große Anzahl von Präparationen aus chemischen Stoffen haben sich eingreifende Potenzveränderungen ergeben, z.B. Mercurius solubilis Hahnemanni ist auch für den Arzt künftig erst ab D4 zu verordnen. Unter Gegenanzeigen steht, daß die D4 bis D7 bei Nierenfunktionsstörungen, Schwangerschaft und Stillzeit sowie bei Säuglingen und Kleinkindern nicht angewendet werden darf. Höchstdosen sind genau festgelegt und bis zu D8 darf dieses Mittel nicht ohne ärztlichen Rat länger als eine Woche verwendet werden. Somit ist auch in der Homöopathie das Ziel des Arzneimittelgesetzes, nämlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln zu sichern erreicht. Die Aufbereitungsmonografien bilden, wie die Herausgeber im Vorwort nachdrücklich betonen, für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (früher BGA) bei der Nachzulassung des Altmarktes aber auch bei Neuzulassungen von homöopathischen Arzneimitteln seiner Entscheidungen die Grundlage. Die Seitenzahl dieser drei schwerer Lose-Blatt-Bände ist nicht zu ermitteln, jedoch kann ich, zwar nicht ganz korrekt, den Platz angeben, den diese drei Bände im Bücherschrank der sowieso schon dicken diversen Materia-medica-Bände einnehmen: ganze 23 Zentimeter!